Im Rahmen der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde an folgende Stellen Daten der Einwohner übermitteln:
| • | Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen |
| • | Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen |
| • | Adressbuchverlage |
| • | Daten von Familienangehörigen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften |
| • | Bundesamt für Wehrverwaltung (zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial) |
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie das Recht haben diesen Datenübermittlungen zu widersprechen. Den Antrag hierzu können Sie auf der Homepage der Stadt Coswig (Anhalt) herunterladen oder Sie erhalten ihn in Ihrer Meldebehörde.