Amt für Landwirtschaft, — Dessau-Roßlau, den 17.04.2023
Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Bodenordnungsverfahren Gödnitz,
Verf.-Nr. 614 40-AZE-09/95
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 25.11.2014, des Nachtrages 1 vom 13.07.2021 und des Nachtrages 2 vom 21.03.2023 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes und seiner Nachträge wird auf den
28. April 2023, 0.00 Uhr
festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes mit Ausnahme der landwirtschaftlich bewirtschafteten Grundstücke, deren Besitz und Nutzung durch Überleitungsbestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt geregelt wird.
Anträge nach § 71 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) insbesondere Anträge zur Auflösung von Pachtverhältnissen nach § 70 Abs. 2 FlurbG, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zu stellen.
Begründung
Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juni 2013 (BGBl. I S. 2586) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan sowie dessen Nachträge sind unanfechtbar geworden.
Der Bodenordnungsplan und seine Nachträge sind den Beteiligten bekannt gegeben worden. Den zu den Anhörungsterminen eingelegten Widersprüchen gegen den Bodenordnungsplan und seiner Nachträge wurde abgeholfen bzw. wurden diese zurückgenommen.
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.
Im Auftrag
Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0 Telefax: +49 340 6506 -601 E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de
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