| 1. | Im Flurbereinigungsverfahren Walternienburg, Ortslage, Aktenzeichen: 611-16AB2069, wird hiermit gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBL. I S. 2794) die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt: | |
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| 1.1 | Die Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. |
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| 1.2 | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
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| 1.3 | Die Flurbereinigungskasse wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. |
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| 1.4 | Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind für das o. g. Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen. |
| 2. | Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens als Körperschaft des öffentlichen Rechts. | |
| 3. | Der Stadt Zerbst/Anhalt werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben. | |
Gründe:
Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch Schlussfeststellung ist zulässig und begründet. Der Flurbereinigungsplan ist in allen Teilen ausgeführt.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Alle Festsetzungen des Flurbereinigungsplans sind ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Flurbereinigungsplan sind zwischen den Beteiligten, der Teilnehmergemeinschaft und der Flurbereinigungsbehörde unanfechtbar erledigt.
Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan Beteiligten übergegangen.
Die öffentlichen Bücher (Grundbuch, Liegenschaftskataster, Baulast-Wasser und Denkmalbuch) sind nach den Ergebnissen der Flurbereinigung berichtigt.
Gemeinschaftlich wahrzunehmende Aufgaben der Beteiligten bestehen im Flurbereinigungsverfahren nicht mehr.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft Walternienburg, Ortslage wurde ordnungsgemäß abgeschlossen.
Da weder Ansprüche der Beteiligten noch sonstige Angelegenheiten gegeben sind, die im Flurbereinigungsverfahren hätten geregelt werden müssen, liegen somit die Voraussetzungen zur Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz vor.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau, erhoben werden.
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststelleDE@alff.sachsen-anhalt.de
Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden:
E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.sachsen-anhalt.de