Die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 14.06.2023 bis zum 20.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten während der Sprechzeiten aus: Stadt Coswig (Anhalt), Amtshaus, Am Markt 13, 06869 Coswig (Anhalt), Zimmer 113.
Eine von den Sprechzeiten abweichende Einsichtnahme ist durch vorherige Terminabsprache möglich.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Coswig (Anhalt), 08.06.2023