Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 06.06.2024 voraussichtlich die Festsetzung veränderter Trinkwassergebühren. Um eine verbrauchsgenaue Abrechnung der Wasserlieferung mit dem bisherigen Gebührensatz und dem zukünftigen Gebührensatz gewährleisten zu können, werden die von den Stadtwerken Coswig (Anhalt) belieferten Trinkwasserkunden aufgefordert, ihren Zählerstand möglichst zeitnah spätestens jedoch mit einem Ablesedatum bis zum 30.06.2024 zu melden. Für die Datenübermittlung kann die nachstehend abgedruckte Zählerkarte genutzt werden. Einfach ausschneiden, ausfüllen und zu den Stadtwerken (Coswig) Anhalt schicken. Darüber hinaus werden ihnen Blankozählerkarten per Post zugestellt, welche Sie ebenfalls nutzen können.
Wichtig für eine erfolgreiche Registrierung ist die Angabe aller gefragten Daten!
Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Wasserrechnung:
Ihren Zählerstand finden Sie gemäß nachfolgendem Beispiel auf Ihrem Wasserzähler:
Achten Sie darauf alle Stellen des Zählerstandes zu notieren. Die Wasserzähler haben keine Nachkommastelle.
Haben Sie einen zweiten Zähler oder einen Gartenzähler? Wenn ja, bitte ebenfalls im zweiten Zählerfeld eintragen. Bitte vergessen Sie nicht, das Ablesedatum einzutragen und zu unterschreiben.
Der Kontrollbeleg ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Sie haben die Möglichkeit uns Ihre Meldung postalisch oder unter der folgenden Adresse per Mail zur Kenntnis zu geben:
info@stadtwerke-coswig-anhalt.de
Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie uns an. Unter der Telefonnummer 034903 67163 sind wir für Sie während unserer Sprechzeiten -
| Di | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Do | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
- für Sie erreichbar.
Sollten Sie keine Meldung der Zählerstände einreichen, wird der Wasserverbrauch unter einer Aufteilung von anteiligen Liefertagen mit der neuen und der alten Trinkwassergebühr festgesetzt.