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Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Coswig (Anhalt)

(Verwaltungskostensatzung)

Aufgrund der 88 5, 8 und 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S 288), in der derzeit geltenden Fassung und aufgrund der 88 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) am 08.06.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Coswig (Anhalt) vom 24.11.2022, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 08.12.2022, erlassen:

Artikel 1

Die Anlage 1 - Personalkostentabelle für Beamte und tariflich Beschäftigte – erhält folgende neue Fassung:

Personalkostentabellen für Beamte und tariflich Beschäftigte in EURO (It. KGSt-Bericht 11/2022, vom 30.09.2022, Kosten eines Arbeitsplatzes Stand 2022/2023)

Kosten eines Verwaltungsarbeitsplatzes - Beamte

Grundlage in h: 1.631

Kosten eines Verwaltungsarbeitsplatzes - tariflich Beschäftigte

Grundlage in h: 1.590

*Bei den Werten handelt es sich nicht um eine Fortschreibung der Vorjahreswerte, sondern um eine Neuberechnung auf der Basis aktueller Ist-Kosten der Stadt Köln.

Maßgeblich für die Höhe der durchschnittlichen Personalkosten in den einzelnen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen ist daher bei den Beamten im Wesentlichen neben dem Tabellenentgelt der Familienstand und die Erfahrungsstufe, bei den Beschäftigten die Entwicklungsstufe bzw. Besitzstandsregelungen nach BAT.

Artikel 2

8 12 - Inkrafttreten - erhält folgende Fassung:

Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.