Gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Coswig (Anhalt) vom 05.12.2024 erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse
https://www.coswigonline.de/de/bekanntmachungen.html
und der Angabe des Bereitstellungstages.
Die Bekanntmachung ist mit der Bereitstellung im Internet bewirkt.
Im Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt) wird unverzüglich nachrichtlich auf alle erfolgten Bekanntmachungen unter Angabe der Internetadresse hingewiesen.
| Entsprechend dieser Regelung erfolgten unter der Internetadresse https://www.coswigonline.de/de/bekanntmachungen.html folgende öffentliche Bekanntmachungen: | |
| • | Beschlussübersicht der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Coswig (Anhalt) vom 05.06.2025 |
| • | Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für die kommunalverwalteten Friedhöfe und die Nutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt) und deren Ortschaften |