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Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236)

über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236)

Name, Vorname

Schreiber, Sebastian

 

Letzte bekannte Anschrift

06868 Coswig (Anhalt) Johann-Sebastian-Bach-Straße 10

 

Betreffendes Grundstück

06868 Coswig (Anhalt) Johann-Sebastian-Bach-Straße 10

Gemarkung Coswig, Flur 16, Flurstück 22

 

Kontaktaufnahmen auf den bisher bekannten Wegen sind ergebnislos geblieben. Der derzeitige Aufenthalt ist nicht bekannt. Der vorgenannten Person sind Grundsteuerveranlagungsbescheide bekannt zu geben. Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, wird die Zustellung gem. §10 VwZG öffentlich durchgeführt.

Die Grundsteuerveranlagungsbescheide der Stadt Coswig (Anhalt) zu AZ: 11450503660100009:

 

BZ: 151722/004131 Bescheid vom 09.11.2020 für Veranlagungszeiträume 2022-2024

BZ: 151722/004131 Bescheid vom 17.06.2025 für Veranlagung ab 2025 und Folgejahre

 

können vom Empfangsberechtigten eingesehen bzw. abgeholt werden bei

 

Stadt Coswig (Anhalt)

Kämmerei - Steuern

Zimmer 107

Am Markt 1

06869 Coswig (Anhalt)

 

Die Grundsteuerveranlagungsbescheide gelten als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (vgl. §10 Abs. (2) VwZG).

Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Coswig (Anhalt), 03.06.2026

 

Im Auftrag
gez. Zülsdorf