Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hatte am 08.12.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Schweinehaltung Düben“ beschlossen. Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans waren Festsetzung zur Erweiterung der Schweinehaltung der Düben GmbH & Co. KG im Rahmen der gewerblichen Tierhaltung. Mit Beschluss vom 20.10.2021 – 2 K 52/18 – hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Schweinehaltung Düben“ für unwirksam erklärt, weil die Zahl der in der Anlage höchstens zulässigen Tierplätze oder Großvieheinheiten und die zu verwendenden Abluftreinigungsanlagen nicht verbindlich festgesetzt waren. Mit Urteil vom 20.06.2023 – 4 CN 11.21 – hat das Bundesverwaltungsgericht die hiergegen eingelegte Revision zurückgewiesen.
Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) beabsichtigt nunmehr die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB, um den für unwirksam erklärten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Schweinehaltung Düben“ zu heilen. Dazu wurden die fehlenden Festsetzungen ergänzt und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung mit Umweltbericht überarbeitet. Zusätzlich wurde ein ergänzendes Gutachten zur Untersuchung der Auswirkungen der neuen TA Luft auf die bisherigen Gutachten erstellt und dieses sowie weitere artenschutzrechtliche Untersuchungen in den Umweltbericht aufgenommen.
Mit Beschluss vom 21.03.2024 hat der Stadtrat des Stadt Coswig (Anhalt) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 26.01.2024 (2. Entwurf) gebilligt. Gleichzeitig hat er die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im Internet für die Dauer eines Monats sowie die erneute Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan besteht aus drei Plangeltungsbereichen (1 x Düben, 2 x Buko). Der Standort der zu erweiternden Schweinzuchtanlage befindet sich im westlichen Teil des Landkreises Wittenberg, südlich des Ortsteils Düben der Stadt Coswig (Anhalt). Der Standort ist über die bestehenden Zufahrtsstraßen der östlich angrenzenden Landesstraße L 121 sowie aus der Ortslage Düben heraus über den Buroer Weg (Gemeindestraße) erschlossen. Der Standort, welcher hauptsächlich für Ausgleichsmaßnahmen zum Tragen kommt, befindet sich mit zwei Plangeltungsbereichen im Ortsteil Buko der Stadt Coswig (Anhalt).
Die Größe des Plangeltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beträgt ca. 11,68 ha für den Standort Düben und 5,97 ha am Standort Buko. Am Standort Düben sind bereits 5,50 ha mit der bestehenden Schweinezuchtanlage Düben bebaut.
Das Plangebiet in Düben wird auf den Fluren 2, 3 und 4 begrenzt:
| - | im Norden durch Landwirtschaftsflächen zwischen dem Betriebsstandort und der Ortslage Düben; |
| - | im Osten durch den Verlauf der L 121 und östlich angrenzende Landwirtschaftsflächen; |
| - | im Süden durch den hier weiter verlaufenden Buroer Weg und hieran angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie |
| - | im Westen durch ebenfalls hier an den Buroer Weg angrenzende Landwirtschaftsflächen. |
Das Plangebiet in Buko wird auf den Fluren 2, 3 und 4 begrenzt:
| - | im Norden durch das Wegeflurstück 274 (auf Landwirtschaftsflächen, gegenwärtig überackert), |
| - | im Osten durch Landwirtschaftsflächen auf dem Flurstück 279, das Wegeflurstück 65/2 und Teilflächen des Weidener Weges (Flurstück 153), Grünflächen auf den Flurstücken 6/5 und 280 sowie Wohngrundstücke im Bereich der Flurstücke 173 und 6/3, |
| - | im Süden durch den Verlauf der Bukoer Dorfstraße (K 2003) und ein Wohngrundstück auf dem Flurstück 172 und |
| - | im Westen durch Wohngrundstücke mit rückwärtiger gärtnerischer Nutzung im Bereich der Ortslage Buko sowie Grünland, respektive Landwirtschaftsflächen (Flurstücke 171, 170, 169, 2/1, 12, 38, 86, 91, 89, 87, 85, 83, 48, 47). |
Ebenfalls in Buko gelegen befindet sich das zum Planungszusammenhang gehörige Flurstück 277 (ehem. Wasserwerk), südlich des Wegeflurstücks 278 gelegen. Die genauen Abgrenzungen sind auf der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu erkennen.
Die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Schweinehaltung Düben“ (2. Entwurf) sind auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen.
Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 26.01.2024 (2. Entwurf) sowie die bereits vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Stadt Coswig (Anhalt) unter
www.coswigonline.de à Wirtschaft & Stadtplanung à Stadtentwicklung & Bauen à Aktuelle Offenlagen
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal Sachsen-Anhalt) veröffentlicht:
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o. g. Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraums auch in der Stadtverwaltung Coswig (Anhalt), Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt), Amtshaus, Bau- und Ordnungsamt, Zi. 207 während der Dienstzeiten
| Montag | von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen abgegeben werden. Diese können bei der Stadt Coswig (Anhalt) per Mail unter g.kutzke@coswig-anhalt.de sowie unter o. g. Anschrift schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift eingereicht werden.
Sofern mit einer Stellungnahme personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens, zur Erfüllung der Pflicht, das Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen mitzuteilen, sowie zur Gewährleistung von Rechtsschutz im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung verarbeitet. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung sowie die Betroffenenrechte können der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht“ unter https://www.coswigonline.de/de/datenschutz.html (bzw. im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckt) entnommen werden.
Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Bau- und Ordnungsamt unter o. g. Adresse eingesehen werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" der Stadt Coswig (Anhalt) gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Coswig (Anhalt) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Umweltbericht
| - | Umweltbericht gemäß den Maßgaben der §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB als Bestandteil der Begründung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" (Stand 26.01.2024). Umweltauswirkungen der Planung auf die nachfolgenden Schutzgüter, Entwicklungsprognose des Umweltzustands bei Durchführung des Vorhabens sowie Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen: |
| - | Naturraum: Lage des Plangebiets in der Landschaftseinheit 1.7 des Roßlau-Wittenberger Vorflämings; anthropogene Prägung der Planbereiche (Lage an Ortsrändern, Übergängen in die freie Landschaft) |
| - | Schutzgebiete: Lage im Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt; Verhältnis des Plangebiets zu Flächen des regionalen Biotopverbunds, zu nahegelegenen Schutzgebieten (FFH-Gebiet „Olbitzbach-Niederung nördlich von Roßlau“, Landschaftsschutzgebiet „Roßlauer Vorfläming“), zu gesetzlich geschützten Biotopen (Hecken im Planbereich) und weiteren Schutzgebieten in weiterer Entfernung; Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (bau- und anlagenbedingte Auswirkungen auf Lebensraumtypen und Tierarten, Ammoniak, Stickstoff) |
| - | Mensch: Auswirkungen durch Immissionen von Stäuben, Bioaerosolen (Ausbreitung und Bewertung nach TA Luft), Gerüchen (keine Erhöhung und z. T. Verbesserung durch Erweiterung), Lärm (Lärm durch Nutzung und Verkehr, Bewertung nach TA Lärm); keine Erholungs- und Kulturfunktion der Planbereiche |
| - | Flora, Fauna, Biodiversität: gesetzlich geschützte Biotope im Planbereich (Hecken); Lebensraumeignung der Planungsbereiche; Beeinträchtigung von Biotopen durch Flächenentzug; artenschutzrechtlicher Untersuchungen (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Feldhamster und Zauneidechse, Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) |
| - | Boden- und Wasserhaushalt: Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelungen, Bodenverdichtungen; Stoffeinträge in Böden; Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, Grundwasser, Oberflächengewässer (Graben); Abwasserbeseitigung (Kanalisation, Kleinkläranlagen, Versickerung von Niederschlagswasser), Gülle und Abwässer aus der Tierhaltung (Sammlung und Entsorgung); positive Entwicklung durch Rückbau in Buko; Archivfunktion des Bodendenkmals; Abfall durch Rückbau |
| - | Klima/Luft, Emissionen: Makro- und Regionalklima, Kaltluftentstehung und Luftschadstoffe; Emissionen der bestehenden Nutzung; Auswirkung der Erweiterung |
| - | Landschaftsbild: Sichtbarkeit und Raumwirkung der Gebäude in Düben; Verstärkung durch Erweiterung (Gebäude, Versiegelung), Begrünungsmaßnahmen; Verbesserung des negativen Erscheinungsbildes durch Rückbau in Buko |
| - | Kultur- und Sachgüter: Bodendenkmal im Erweiterungsbereich; Kirchen in den Ortslagen; Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen |
Bestandteil des Umweltberichts sind eine Karte der Lage im Raum/Schutzgebiete und eine Karte der Biotop- und Nutzungstypen (Büro für Stadtplanung GbR Dr. Ing. W. Schwerdt, Stand 13.10.2016) als Anlagen.
2. Fachgutachten (weitere Anlagen zum Umweltbericht)
| - | Beurteilung der Geruchsstoffimmissionen im Umfeld des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" am Standort Düben, Berichtsnummer: 462/2/4-2015-1-1 vom 10.09.2015, Ingenieurbüro Dr. Wilfried Eckhof, Ahrensfelde: Beurteilung der Geruchsimmissionen durch die Erweiterung anhand der GIRL; keine Erhöhung der Geruchsbelastung und z. T. Verbesserung; Immissionswerte und ihre Einhaltung/Überschreitung |
| - | Beurteilung der Staub- und Bioaerosolimmissionen im Umfeld des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" am Standort Düben, Berichtsnummer: 462/2/4-2015-3-0 vom 10.09.2015 (redaktionell ergänzt 22.10.2015), Ingenieurbüro Wilfried Eckhof, Ahrensfelde: Emissionsbegrenzung; Staubimmissionskonzentration an Immissionsorten; Schwellenwerte für Staubimmissionen nach TA Luft; Beurteilung der Immissionen von Bioaerosolen anhand des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI; Stand 31.01.2014); Wirkung der Abluftreinigung |
| - | Amtliches Gutachten – Qualifizierte Prüfung (QPR) der Übertragbarkeit einer Ausbreitungsklassenstatistik AKS bzw. einer Ausbreitungsklassenzeitreihe AKTERM nach TA Luft 2002 auf eine Standort in 06869 Düben (Landkreis Anhalt-Zerbst) vom 15.06.2007, Gz.: KU 1 PD/07/S001_16 für den Deutschen Wetterdienst, Ingenieurbüro Wilfried Eckhof, Ahrensfelde |
| - | Beurteilung der Schallimmissionen im Umfeld des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" am Standort Düben, Berichtsnummer: 462/2/4-2015-4-1 vom 08.09.2015, Ingenieurbüro Wilfried Eckhof, Ahrensfelde: |
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| Schallemissionsquellen (Abluftöffnungen, Verladeprozesse, Beschicken von Silos, Futter-haus, Rührwerke Güllebehälter, Befüllen der Transporter mit Gülle und Waschwasser, Ka-daverkühlung, Anlagenverkehr); Schallausbreitungsberechnung nach TA Lärm; prognostizierte Beurteilungsschallpegel an den Immissionsorten; von öffentlichen Verkehrsflächen ausgehende Schallimmissionen; Beurteilung der Schallimmissionen nach TA Lärm (Einhaltung der Richtwerte/Irrelevanzkriterium) |
| - | Beurteilung der Ammoniakimmissionen im Umfeld des Gebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" am Standort Düben, Berichtsnummer: 462/2/4-2015-2-1 vom 14.09.2015 (redaktionell ergänzt 22.10.2015), Ingenieurbüro Wilfried Eckhof, Ahrensfelde: |
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| vorhabenbedingte Ammoniakemissionsquellen (Fortluftöffnungen und Abluft der Ställe, Güllehochbehälter und Güllevorgrube; gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Gebiete innerhalb des nach TA Luft ermittelten Mindestabstands; Berechnung der Ammoniakimmissionskonzentrationen an den Immissionsorten und daraus resultierender Stickstoffdeposition; Einhaltung/Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle für Ammoniak nach TA Luft; Beurteilung der Stickstoffdeposition |
| - | Immissionsprognostische Beurteilung für Geruch und Ammoniak/Stickstoff sowie für Staub/Bioareosole und Schall, Ingenieurbüro Wilfried Eckhof, Ahrensfelde, 21.01.2024, Berichtsnummer 462/2/11-2024-1/2/3/4-0 |
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| Untersuchung der Auswirkungen der neuen TA Luft 2021 (Geruch, Ammoniak, Staub und Bioaerosole) sowie der neuen TA Lärm 2017 (Schall) auf die früheren Immissionsprognosen; weitere Gültigkeit der darin getroffenen Aussagen |
| - | Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" am Standort Düben, Berichtsnummer: 462/2/4-2015-12-0 vom September 2015 (redaktionell ergänzt 22.10.2015, 10.10.2016), Ingenieurbüro Wilfried Eckhof, Ahrensfelde |
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| Artenschutzfachliche Beurteilungen von Brutvogelfauna, Fledermäusen, Amphibien, Feldhamstern, Zauneidechsen; Untersuchung der Relevanz bau-, anlagen- und betriebsbedingter Wirkungen (Überbauung/Versiegelung, Erdbauarbeiten; Störung/Scheuchwirkung durch Bauphase und Anlagenbetrieb, Barrieren/Fallen; Kollision mit Verkehr; luftgetragene Schadstoffe); Relevanz insbesondere von Baumaßnahmen; Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (insbesondere Bauzeitenregelung, Nester- und Quartiersuche für Brutvögel und Fledermäuse, Vergrämungsmaßnahmen für Zauneidechse) |
| - | Artenschutzfachbeitrag zur geplanten Erweiterung der Schweinehaltungsanlage Düben, Berichtsnummer: 462/2/4-2017-10-0 vom 05.01.2017, IBE Ingenieurbüro Dr. Wilfried Eckhof, Ahrensfelde |
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| Erneute Untersuchung des Beeinträchtigungspotenzials des Vorhabens und geeigneter Maßnahmen für (potenziell) betroffene Arten; potenzielle Betroffenheit von Brutvögeln, Fledermäusen und Zauneidechsen: Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen |
| - | Nachtrag zum Artenschutzfachbeitrag, Artenschutzplanung zur geplanten Erweiterung der Schweinehaltungsanlage in Düben, Berichtsnummer: 462/2/4-2020-10-0 vom 20.01.2020, IBE Ingenieurbüro Dr. Wilfried Eckhof, Ahrensfelde |
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| Ergänzende Betrachtung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von 2017 unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse (Kartierung der Arten/Artengruppen Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien; erhobene Einwendungen); Untersuchung der betroffenen Arten Brutvögel, Fledermäuse, Knoblauchkröte, Zauneidechse, Schlingnatter; Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (Bauzeitenregelung, Kontrollen, Habitatkompensation) |
| - | Untersuchung der NATURA2000-Verträglichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 "Schweinehaltung Düben" am Standort Düben, Berichtsnummer: 462/2/4-2015-11-0 vom September 2015 (redaktionell ergänzt 22.10.2015, 10.10.2016), Ingenieurbüro Wilfried Eckhof, Ahrensfelde: |
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| Auswirkungen des Vorhabens auf das FFH-Gebiet „Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau“ bzw. seine Lebensraumtypen sowie geschützte Tierarten/Habitate; vertiefte Prüfung der Auswirkungen von Stickstoffdepositionen auf einzelne Lebensraumtypen (3260 und 91E0) und Arten/Lebensräume |
| - | Teilgutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung von eutrophierenden und versauernden Stickstoffeinträgen in das FFH-Gebiet "Olbitzbach-Niederung nordöstlich von Roßlau im Wirkraum der geplanten Erweiterung einer Schweinemastanlage bei Düben, ÖKO-DATA Strausberg vom 15.09.2015 |
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| Sondergutachten zur vertieften Prüfung der Stickstoffdeposition auf den Lebensraumtyp 91E0 mittels sogenannter „Critical Loads“ |
3. Umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf (frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)
4. Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Vorentwurf (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB):
5. Umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf (Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB):
6. Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf (öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB):
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| - | Tierhaltung: Ablehnung der Massentierhaltung; keine tier-/artgerechte Haltung; Größe der Kastenstände; Verstöße gegen tierschutzrechtliche Anforderungen; Schutz der Tiere im Brandfall nicht sichergestellt |
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| - | Klima: Hinweis auf hohe CO2-Emissionen; Massentierhaltung als wesentliche Ursache des Klimawandels |
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| - | Gülleentsorgung; Auswirkung auf Schutzgut Boden, Wasser: hoher Gülleanfall; Stickstoffeintrag in Böden und Grundwasser; Belastung der Böden, Grundwasser und Oberflächengewässer mit Nitrat; fehlender Nachweis ausreichender Flächen für das Ausbringen der Gülle |
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| - | Güllebehälter: fehlende Sicherungsmaßnahmen vor Überflutung mit Gülle (Bruch der Güllebehälter/sonstige Havarie) |
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| - | Wasser: erhöhter Wasserverbrauch; Absinken des Grundwassers durch Grundwasserentnahme für die Anlage; Stoffeinträge in das Grundwasser (Medikamentenrückstände, Keime, Ammoniak, Stickstoff); fehlende Angaben zur Belastung des Stallreinigungsabwassers und Schadstoffeinträge durch Ausbringen auf landwirtschaftlichen Flächen; Zweifel an ausreichender Kapazität zur Versickerung von Niederschlagswasser; Erlaubnispflicht der Versickerung |
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| - | Boden: Belastung der Böden mit Antibiotika im Umfeld von Schweinehaltungsanlagen; fehlende Baugrunduntersuchung |
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| - | Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit: Entwicklung von Antibiotikaresistenzen durch Einsatz in Tierhaltung; häufiges Vorkommen resistenter Bakterien (MRSA) in (industriellen) Schweinehaltungsanlagen wie der hier geplanten; Gesundheitsgefahren für Anwohner durch Krankheitserreger/Bioaerosole/Pilze/Viren/Keime einschließlich MRSA aus der Abluft; überregionale Verbreitung von Krankheitserregern; Seuchengefahr in der Schweinehaltung; Krankheiten (Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Krebserkrankungen) durch erhöhten Fleischkonsum; Beitrag zur weltweiten Armut und Hunger durch Massentierhaltung; Gesundheitsgefahren durch Kottransport aus Ställen ohne Desinfektion |
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| - | Sonstige Auswirkung auf den Menschen: Einschränkung der Handlungsfreiheit durch erhöhte Geruchsbelastung |
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| - | Natur und Landschaft/Schutzgebiete: Nähe zum Biosphärenreservat Mittelelbe; Nähe zum FFH-Gebiet Olbitzbachtal; Betroffenheit von geschützten Tier- und Vogelarten im FFH-Gebiet; Beeinträchtigung des FFH-Gebiets (Ammoniak/Stickstoff, Gülle, Havarie), Beeinträchtigung von Biotopen und ihrer Biodiversität im Anlagenumfeld (Insektizide, Herbizide, Grünlandumbruch); Umwandlung/Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Flächen |
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| - | Natur und Landschaft, Eingriff/Ausgleich: Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen nicht ausreichend; Zweifel an Durchführbarkeit und Regelungsbedarf für Kompensationsmaßnahme „Entwicklung von mesophilem Grünland“ |
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| - | Kultur- und Sachgüter: Nähe zum Weltkulturerbe „Wörlitzer Gartenreich“ |
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| - | Erholungsnutzung: Frage nach Vereinbarkeit mit geplanter Ferienanlage in der Nähe; Beeinträchtigung des Erholungswerts durch bauliche Maßnahmen und Intensivtierhaltung; Widerspruch zur Landesentwicklungs- und Regionalplanung (Potenzial für Tourismus) |
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| - | Immissionen: erheblicher Ammoniakausstoß in der Schweinehaltung mit nachteiligen Folgen für Ökosysteme; Nitratbelastung; mögliche Havarien; Kritik an der Beurteilung von Stickstoffeinträgen im Waldgutachten; negative Folgen des Stickstoffeintrags in Wald (Versauerung des Bodens; Auswaschung von Nitraten ins Grundwasser; mittelbar Folgen für den Menschen); Grenzwerte für Ammoniak; fehlerhafte Auswahl der Immissionsorte (Betriebsleiterwohnung); Feinstaubbelästigung; Kritik an Annahmen der Immissionsgutachten (Wetterdaten, Wirkungsgrad der Abluftreinigung, Emissionsquelle Güllebehälter und Tierverladeprozesse); Beurteilung der Bioaerosolimmissionen fehlerhaft |
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| - | Immissionen durch Geruch: Geruchsbelästigung; Überschreitung von Immissionswerten bereits im Ist-Zustand; erhebliche Überschreitung des Immissionswerts an einem Immissionsort (Am Papenbusch 68) prognostiziert |
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| - | Immissionen durch Lärm: fehlerhafte Einordnung der Immissionsorte; Lärmquellen unzureichend berücksichtigt (Rührwerke, Verkehrsaufkommen) |
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| - | Artenschutz: mangelhafte Bestandserfassung (Datengrundlage, Lücken und methodische Fehler bei Erfassung von Fledermäusen, Brutvögeln und Zauneidechse, Amphibienarten trotz potenzieller Habitate nicht untersucht), Auswirkungen auf Fledermäuse, Vögel und Zauneidechse durch Flächenversiegelung, Baumaßnahmen und Lärm; Auswirkungen z. T. nicht untersucht (Kollisionsgefahr für Fledermäuse, Rückbaumaßnahmen); Mängel bei Beurteilung der Auswirkungen (artspezifische Unterschiede; Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen für Brutvögel und Fledermäuse, Verlust von Nahrungs-, Ruhe- und Nisthabitaten für Vögel, Vorbelastung für störempfindliche Brutvögel); unzulässige und ungeeignete Vergrämungsmaßnahmen für Zauneidechsen; keine ausreichende Kompensation; Forderung nach Ersatzhabitaten und Monitoring für Zauneidechsen |
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| - | Vermeidung von Emissionen: Ausstoß von Stickstoffoxid und Ammoniak in der Landwirtschaft und Tierhaltung; Überschreitung von Grenzwerten für Stickstoffoxid- und Ammoniakemissionen |