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Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Coswig (Anhalt)

 

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 37 "Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage an der Ziekoer Landstraße, Coswig (Anhalt)“ der Stadt Coswig (Anhalt)

 

Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2026 die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 37 "Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage an der Ziekoer Landstraße, Coswig (Anhalt)“ sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Planung dient der Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Der Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik gem. § 11 BauNVO ausweisen.

Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Randbereich von Coswig, direkt an der Ziekoer Landstraße und umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 334 sowie eine Teilfläche der Fl.-Nr. 35 in der Flur 23 Gmkg. Coswig. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,19 ha.

 

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen.

 

 

Lage des Geltungsbereichs:

Flurstücke Fl.- Nr. 334 und 35 (TF), Flur 23 Gmkg. Coswig

 

 

 

 

 

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo); 2026

 

 

 

 

 

Grenze des Geltungsbereiches

 

 

 

 

 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 15.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 über die Homepage der Stadt Coswig unter folgendem Link einsehbar:

 

https://www.coswigonline.de/de/aktuelle-offenlagen.html

 

Des Weiteren sind die Unterlagen über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter:

 

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite verfügbar.

 

Ergänzend liegen die Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadt Coswig (Anhalt), Am Markt 13 (Amtshaus), 06869 Coswig (Anhalt) im 1. OG Zi. 207 während der Sprechzeit

 

dienstags

von 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

von 09:00 - 12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr

freitags

von 09:00 - 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Coswig (Anhalt) abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen sollen per E-Mail übermittelt werden, an:

bauamt@coswig-online.de

 

Alternativ können Stellungnahmen unter o. g. Anschrift abgegeben werden.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

 

 

 

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

 

 

-

Planzeichnung zum BBP Nr. 37 "Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage an der Ziekoer Landstraße, Coswig (Anhalt)“ i. d. F. des Entwurfs vom 11.11.2025

-

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 37 "Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage an der Ziekoer Landstraße, Coswig (Anhalt)“ i. d. F. des Entwurfs vom 11.11.2025

-

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 11.11.2025 mit den Anlagen:

 

o

Dokumentation Konversionsfläche

-

Artenschutzfachbeitrag mit Stand vom 23.11.2023

-

Bekannte umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen zum Vorentwurf

 

Folgende (wesentliche) umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind bereits bekannt und einsehbar:

Stellungnahme Landkreis Wittenberg – Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft vom 30.11.2022:

Hinweise zum Schutzgut Boden/Einstufung der Fläche als Konversionsfläche

Hinweise zur Eingriffsbilanzierung/Bewertung mit Wertpunkten

Hinweise zum Artenschutz (Notwendigkeit eines Artenschutzfachbeitrages; erforderlicher Umfang)

Hinweise zur Einstufung des Ausgangszustandes als Waldfläche/ Notwendigkeit einer Forstrechtlichen Genehmigung

 

 

Stellungnahme Landesverwaltungsamt Immissionsschutz vom 16.11.2022

Hinweise zum Immissionsschutz (keine grundsätzliche Betroffenheit; mögliche Geräuschimmissionen)

 

Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 28.10.2022

Belange der Archäologie ausreichend berücksichtigt.

 

Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 08.11.2022

Hinweise zur Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange bei der Auswahl von Ausgleichsflächen

 

Stellungnahme BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 19.12.2022

Hinweise zum Artenschutz (Notwendigkeit eines Artenschutzfachbeitrages; mögliche Notwendigkeit von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen)

 

Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter im Rahmen des Umweltberichtes:

Schutzgut

Art der Information

Schwere der Auswirkungen

Tiere und Pflanzen

Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung

Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen

Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt

gering

Boden

Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt

gering

Wasser

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt

Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts

gering

Klima/Luft

Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima

nicht betroffen

Fläche

Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche

gering

Landschaft/ Erholung

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild,

Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen

mittel

Natura 2000

Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten

nicht betroffen

Mensch

Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials

Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

gering

Kultur- und Sachgüter

Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

nicht betroffen

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 37 "Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage an der Ziekoer Landstraße, Coswig (Anhalt)“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Coswig (Anhalt) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Coswig (Anhalt), den 16.06.2026

 

 

 

Saage
Bürgermeister
(im Original unterzeichnet)