Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo ST), 03/2023
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Auszug aus der Planzeichnung)
Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hat in öffentlicher Sitzung am 05.06.2025 die Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Planung dient der Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Der Bebauungsplan soll ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik gem. § 11 BauNVO ausweisen.
Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Randbereich von Coswig, direkt an der Ziekoer Landstraße. Nach Überarbeitung im Rahmen der Auswertung zur Beteiligung des Vorentwurfes wurde der Geltungsbereich etwas reduziert und ist nun noch ca. 5,2 ha groß. Er umfasst wesentliche Teile des Grundstückes aus den Flurstücken 26, 27 und 28 in der Flur 23 Gemarkung Coswig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen.
Lage des Planausschnittes mit Geltungsbereich
Folgende (wesentliche) umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind bereits bekannt und einsehbar:
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| Landkreis Wittenberg / FD Umwelt und Abfallwirtschaft (Stellungnahme vom 20.11.2023): | |
| • | Hinweise zur Eingriffsbewertung (Bepunktung) |
| • | Hinweise zur möglichen naturverträglichen Umsetzung der Baumaßnahme (Systematik der Aufständerung von FPV-Anlagen, Gestaltung Einzäunungen, Flächenpflege und Anlagenreinigung) |
| • | Hinweise zum Biotopschutz (Vorkommen von Landröhricht als Biotop im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG, Vorkommen von Gebüschen trockenwarmer Standorte als Biotop im Sinne des § 30 Abs. Nr. 3 BNatSchG) |
| • | Hinweise zum Artenschutz (Bewirtschaftung und Pflege der Anlage) |
| • | Hinweis zum Vorkommen von Zauneidechsen und zur Errichtung von Ersatzhabitaten |
| • | Hinweise zu Flächen, welche im Sinne des LWaldG als Wald berücksichtigen sind |
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| Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Stellungnahme vom 09.11.2023) | |
| • | Hinweis auf potenzielle Bodenfunde aufgrund der topographischen Situation |
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| BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (Stellungnahme vom 20.11.2023) | |
| • | Hinweis auf heterogen strukturiertes Plangebiet mit hoher Artendichte (sowohl Flora als auch Fauna) |
| • | Hinweise zur methodischen Erfassung der Herpetofauna |
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 17.07.2025 bis einschließlich 20.08.2025 über den Internetauftritt der Stadt Coswig und folgenden Link einsehbar:
https://www.coswigonline.de/de/aktuelle-offenlagen.html
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadt Coswig (Anhalt) im Amtshaus, 1. OG Zi. 207
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| Am Markt 13, |
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| 06869 Coswig (Anhalt) |
| während der Sprechzeiten: | |
| dienstags | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
| freitags | 09:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Coswig (Anhalt) unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an
g.kutzke@coswig-anhalt.de
übermittelt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
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| Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen: | ||
| • | Planzeichnung zum VB-Plan Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" i. d. F. vom 16.04.2025 | |
| • | Vorhabenplan "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" i. d. F. vom 16.04.2025 | |
| • | Begründung zum VB-Plan Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" i. d. F. vom 16.04.2025 mit den Anlagen: | |
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| o | Anlage 1: Umweltbericht i. d. F. vom 16.04.2025 |
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| o | Anlage 2: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. vom 16.04.2025 |
| • | Bekannte umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen zum Vorentwurf: | |
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| o | Stellungnahme Landkreis Wittenberg vom 20.11.2023 |
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| o | Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 09.11.2023 |
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| o | Stellungnahme BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. vom 20.11.2023 |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Coswig (Anhalt) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Coswig (Anhalt), den 30.06.2025
Saage | |
Bürgermeister | Siegel |