Titel Logo
Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 15/2025
Lokale Nachrichten der Stadt Coswig (Anhalt)
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ordnungsamtsinfo Amtsblatt

Das Ordnungsamt informiert:

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jegliche Nutzung des öffentlichen Raumes (Gehwege, Grünstreifen, Lichtmasten) einer Genehmigung zur Sondernutzung bedarf. Werden mit der Sondernutzung Einschränkungen bzw. Sperrungen des öffentlichen Verkehrsraumes erforderlich, ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen. Insbesondere werden derzeit Container und Baugerüste auf Grünflächen, Gehwegen und Straßen wild aufgestellt, ohne dass eine Sondernutzungserlaubnis vorliegt. Durch die daraus folgende Nichteinhaltung der Mindestbreiten des Gehweges oder der Straßen ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört. Dies stellt eine erhöhte Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.

Auch eine Plakatierung an Lichtmasten ist genehmigungspflichtig, da diese mit Auflagen verbunden ist.

Die Anträge stehen auf unserer Internetseite oder in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken auf dem Grünstreifen nicht gestattet ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Grünstreifen dienen der Regenentwässerung und werden durch dauerhaftes Parken verdichtet, sodass sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen und eine Entwässerung nicht mehr möglich ist. Auch das Grün leidet und verwandelt sich in eine Staubfläche. Bitte nehmen Sie darauf Rücksicht.

Des Weiteren ist uns als Ordnungsamt das „Müllproblem“ vor allem an den Glascontainern, aber auch in der freien Flur bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass die zuständige Behörde für Abfall und Müll der Landkreis Wittenberg ist. Meldungen über abgelagerten Müll senden Sie bitte direkt an die Abfallbehörde des Landkreises Wittenberg.