| Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt | Dessau-Roßlau, den 02.09.2024 |
| Kühnauer Straße 161 |
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| 06846 Dessau-Roßlau |
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Bodenordnungsverfahren Zieko, Teilgebiet Zieko Ost
Verf.-Nr. 614 40-AZE-01/96
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 17.06.2015, einschließlich des Nachtrages Nr. 1 vom 15.06.2022 und des Nachtrages Nr. 2 vom 10.07.2024 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes und seiner Nachträge wird auf den
01. Oktober 2024, 0.00 Uhr
festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes mit Ausnahme der landwirtschaftlich bewirtschafteten Grundstücke, deren Besitz und Nutzung durch Überleitungsbestimmungen gemäß § 62 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 65 Abs. 2 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geregelt wird.
Maßgebend für den tatsächlichen Besitzübergang der neuen Grundstücke sind die Überleitungsbestimmungen, die nach § 62 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 65 Abs. 2 Satz 3 FlurbG erlassen werden.
Die Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung.
Anträge nach § 71 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) insbesondere Anträge zur Auflösung von Pachtverhältnissen nach § 70 Abs. 2 FlurbG, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zu stellen.
Begründung
Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juni 2013 (BGBl. I S. 2586) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan sowie dessen Nachträge sind unanfechtbar geworden.
Der Bodenordnungsplan und seine Nachträge sind den Beteiligten bekannt gegeben worden. Den zu den Anhörungsterminen eingelegten Widersprüchen gegen den Bodenordnungsplan und seine Nachträge wurde abgeholfen bzw. wurden diese zurückgenommen.
Die Überleitungsbestimmungen sind erforderlich, um geordnete Verhältnisse hinsichtlich Nutzung der neuen Grundstücke zu gewährleisten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ausführungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen kann jeweils unabhängig voneinander innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:
https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/
Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)
Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 340 6506 -0
Telefax: +49 340 6506 -601
E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden: E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.mule.sachsen-anhalt.de