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Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung —  Dessau-Roßlau, den 11.09.2023

und Forsten Anhalt

Kühnauer Str. 161

06846 Dessau-Roßlau

Öffentliche Bekanntmachung

Bodenordnungsverfahren Straguth

Landkreis: Anhalt-Bitterfeld

Verf.-Nr.: 611-14-AB 2010

LADUNG

zum Anhörungstermin gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Bodenordnungsgebietes Straguth

-

der Wertermittlungsrahmen sowie

-

die Wertermittlungskarten,

liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom

12. bis 26. Oktober 2023

Montag bis Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau, Zimmer 4.109

sowie am

25. Oktober 2023 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus in Straguth

aus.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner seitens des Amtes: Frau Klingenberg Tel. 0340/6506453 und Herr Friedrich Tel. 0340/6506452.

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf

Donnerstag, den 2. November 2023 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und

von 12.30 - 15.30 Uhr

im

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau, Zimmer 4.109

Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.

Zur Vermeidung von Wartezeiten zur Anhörung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ein Sachbearbeiter des ALFF Anhalt wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.

Die Beteiligten können im Anhörungstermin und noch bis zur Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Begründete Einwendungen werden in die Feststellung der Wertermittlung aufgenommen.

Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.

Tonn
DS
(Im Original unterschrieben und gesiegelt.)