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Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Coswig (Anhalt)

In der Stadt Coswig (Anhalt) ist die Stelle

der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters

im Wege einer Direktwahl zu besetzen.

Die hauptamtliche Bürgermeisterin / der hauptamtliche Bürgermeister wird gemäß § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Coswig (Anhalt) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Die Wahl findet am Sonntag, dem 25. Februar 2024 statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, so ist hierfür der 17. März 2024 festgelegt.

Die Stadt Coswig (Anhalt), welche sich im Landkreis Wittenberg befindet, hat rund 11.600 Einwohner. Zum Stadtgebiet gehören neben Coswig (Anhalt) weitere 16 Ortschaften. Die Elbestadt Coswig (Anhalt) liegt historisch und kulturell äußerst interessant inmitten von 3 Welterbestätten. Kurze Wege zu den Städten Leipzig und Berlin machen Coswig (Anhalt) genauso interessant wie seine Lage als Tor zum Fläming und eine gelebte historische Verbindung nach Honolulu/Hawaii.

Der frühestmögliche Beginn der Amtszeit ist der 01. Juli 2024.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (Vollendung des 67. Lebensjahres) erreicht haben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben der Bewerbung eine Versicherung gemäß Anlage 8b zur Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) beizufügen, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 in Verbindung mit § 41 KVG LSA wird hingewiesen.

Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen, weshalb die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für ein derartiges Beamtenverhältnis vorliegen müssen.

Die Besoldung der Stelle richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt. Demnach ist das Amt in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft. Daneben wird gemäß §§ 6 und 7 Kommunalbesoldungsverordnung LSA eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Die Bewerbung muss mindestens den Namen und Vornamen, den Beruf, den Tag der Geburt sowie die Postleitzahl und den Wohnort der Hauptwohnung enthalten. Der Bewerbung ist eine Bescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde der Bewerberin / des Bewerbers über die Wählbarkeit (Anlage 9 KWO LSA) beizufügen.

Auf der Grundlage des § 30 Abs. 3 KWG LSA muss der Wahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigen des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit. Für Bewerberinnen und Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberin oder den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.

Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen um das Amt der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters beginnt am Tag nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung und endet am Montag, dem 18. Dezember 2023, 18.00 Uhr. Sie können bis zur Zulassung der Bewerbungen zurückgenommen werden. Über die Zulassung von Bewerbungen beschließt der Wahlausschuss der Stadt Coswig (Anhalt).

Die Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist an folgende Adresse zu richten:

Stadt Coswig (Anhalt)

Stadtwahlleiter

Kennwort: Bürgermeisterwahl 2024

Am Markt 1

06869 Coswig (Anhalt)

Alle amtlichen Formblätter, insbesondere die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften, werden kostenfrei während der Dienststunden durch den Stadtwahlleiter zur Verfügung gestellt.

Kaatz
Stadtwahlleiter
(im Original unterschrieben)