Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42
"Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" der Stadt Coswig (Anhalt).
Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hat in öffentlicher Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 21.09.2023 durch den Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) in öffentlicher Sitzung der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" gebilligt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Planung dient der Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Der Bebauungsplan soll ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik gem. § 11 BauNVO ausweisen.
Der Geltungsbereich liegt im nördlichen Randbereich von Coswig, direkt an der Ziekoer Landstraße. Er umfasst wesentliche Teile des Grundstückes aus den Flurstücken 26, 27 und 28 in der Flur 23 Gmkg. Coswig, sowie Teile des Flurstückes 17/1 in der Flur 22 und des Flurstückes 25 in der Flur 23 der Gemarkung Coswig als Teile der Erschließung. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 6,4 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Auszug aus der Planzeichnung)
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit ist der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 26.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023 über den Internetauftritt der Stadt Coswig und folgenden Link einsehbar:
https://www.coswigonline.de/de/aktuelle-offenlagen.html
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadt Coswig (Anhalt) im Amtshaus, 1. OG Zi. 207 Am Markt 13, 06869 Coswig (Anhalt)
während der Sprechzeiten:
| dienstags | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | 09:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bitte beachten Sie die jeweiligen Abstands- und Hygienevorschriften im Verwaltungsgebäude.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Coswig (Anhalt) unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:
übermittelt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:
| • | Planzeichnung zum vbBP Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" i. d. F. vom 31.07.2023 | |
| • | Begründung zum vbBP Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" i. d. F. vom 31.07.2023 mit den Anlagen: | |
|
| – | Anlage 1: Vorläufiger Umweltbericht i. d. F. vom 31.07.2023 |
|
| – | Anlage 2: Vorläufiger Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. vom 31.07.2023 |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 "Freiflächenphotovoltaik Ziekoer Landstraße" gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Coswig (Anhalt) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Coswig (Anhalt), den 13.10.2023