Die Stadt Coswig (Anhalt) erlaubt die Öffnung von Verkaufsstellen in der Friederiken- und Schloßstraße am 17. Dezember 2023 anlässlich des auf dem Marktplatz stattfindenden „Adventsmarktes“ in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Allgemeinverfügung liegt im Original unterschrieben und gesiegelt im Rathaus vor. Die Begründung zur Allgemeinverfügung kann zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.