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Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 25/2023
Lokale Nachrichten der Stadt Coswig (Anhalt)
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Abschaffung des Kinderreisepasses

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen.

Darin enthalten ist die Abschaffung des Kinderreisepasses. D.h. ab dem 01. Januar 2024 könne keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Dokumente behalten bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit. Eine erneute Verlängerung oder Aktualisierung bereits ausgestellter Kinderreisepässe ist ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr möglich.

Sollten Sie für eine geplante Auslandsreise ein Dokument für Ihr Kind benötigen, (Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de) besteht ab dem 01. Januar 2024 ausschließlich die Möglichkeit einen normalen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis zu beantragen, was bereits auch vorher schon möglich war.

Beachten Sie, dass die Lieferzeit bei Beantragung eines elektronischen Reisepasses in der Regel 3-4 Wochen dauert und bei Beantragung eines Personalausweises 2-3 Wochen.

Folgende Unterlagen sind zur Beantragung eines Dokumentes mitzubringen:

Person, für die das Dokument ausgestellt wird, muss anwesend sein

bisheriges Dokument oder die Geburtsurkunde

1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)

Dies kann ab sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 €) direkt vor Ort im Bürgerbüro angefertigt werden.

entsprechende Gebühr i.H.v. 37,50 € für einen Reisepass und 22,80 € für einen Personalausweis (Preise gelten für Personen unter 24 Jahren)

Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile, wenn zur Beantragung nicht beide Elternteile mit anwesend sind

ODER

bei Alleinsorge wird eine Bestätigung vom Jugendamt über die alleinige Sorge benötigt

Bei der Beantragung eines Personalausweises ist die Einverständniserklärung bzw. die Bestätigung der alleinigen Sorge nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres notwendig.

Für weitere Fragen sind wir für Sie vor Ort erreichbar oder telefonisch unter 034903 610-326 oder -353.

Ihr Einwohnermeldeamt