Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung — Dessau-Roßlau, den 25.11.2024
und Forsten Anhalt
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau
Bodenordnungsverfahren Walternienburg, Feldlage
Landkreis: Anhalt-Bitterfeld
Verf.-Nr.: 611-16-AZ2027
| Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Bodenordnungsgebietes Walternienburg, Feldlage | |
| - | der Wertermittlungsrahmen sowie |
| - | die Wertermittlungskarten, |
| liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom | |
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| 13. bis 27. Januar 2025 | |
| Montag bis Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr | |
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| und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung | |
| im | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau, Zimmer 4.109 | |
| sowie am | ||
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| 21. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 16.30 Uhr | |
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| 22. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 16.30 Uhr | |
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| 23. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr | |
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| im Bürgerraum in Walternienburg, Güterglücker Str. 1a | |
| aus. |
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Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, Ansprechpartner seitens des Amtes: Frau Klingenberg, Tel. 0340 6506453 und Herr Friedrich, Tel. 0340 6506452.
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf
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| Dienstag, den 4. Februar 2025 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und von 12.30 - 16.00 Uhr |
| im | Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau, Zimmer 4.109 |
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten zur Anhörung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Ein Sachbearbeiter des ALFF Anhalt wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und noch bis zur Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Begründete Einwendungen werden in die Feststellung der Wertermittlung aufgenommen.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.
Tonn | DS |
(Im Original unterschrieben und gesiegelt.) | |