Sehr geehrte Trinkwasserkunden,
die Stadtwerke Coswig (Anhalt) informieren Sie hiermit, dass, sofern nicht behördliche Anweisungen oder aktuell vorherrschende Inzidenzwerte dem entgegenstehen, entsprechend den gesetzlichen Grundlagen turnusmäßig die Messeinrichtung (Wasserzähler) an Ihrem Trinkwasserhausanschluss gewechselt wird. Zur Legitimation können sich die Mitarbeiter auf Wunsch ausweisen.
Den Mitarbeitern ist gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V), § 16, der Zutritt zu gewähren.
Die Leistungen zum Wechsel der Messeinrichtung sind für Sie kostenlos.
| Zeitraum: | ab 20. Februar 2023 |
Sollten die Mitarbeiter Sie zwecks Terminabstimmung nicht persönlich antreffen, werden wir Ihnen eine Nachricht hinterlassen.
Für kurzzeitige Einschränkungen der Wasserversorgung, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bitten wir um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass laut AVB Wasser V,
§ 20 (1), der Zugang zur Messeinrichtung leicht zugänglich ist. Außerdem weisen wir darauf hin, dass der Anschlussnehmer auch dazu verpflichtet ist, dass, laut AVB Wasser, § 11 (2), Wasserzählerschächte jederzeit zugänglich und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten sind.
Wir bitten Sie zu bedenken, dass unnötige Anfahrten (nach erfolgter Terminvereinbarung) oder zusätzliche Arbeiten (z. B. Auspumpen oder Reinigung des Wasserzählerschachtes, Demontage von Verkleidungen vor der Messeinrichtung, u. Ä.) Ihnen in Rechnung gestellt werden – vermeiden Sie dieses.
Wir bedanken uns bei Ihnen