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Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 4/2024
Lokale Nachrichten der Stadt Coswig (Anhalt)
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Information der Friedhofsverwaltung der Stadt Coswig (Anhalt)

Wir möchten noch einmal alle Besucher des Friedhofes auf einige Schwerpunkte der Friedhofsordnung hinweisen.

Im § 5 der Friedhofsordnung ist festgeschrieben, dass das Befahren der Wege mit dem Fahrrad auf dem Friedhof untersagt ist, Fahrräder sollen auf den Wegen geschoben werden.

An den zwei Haupteingängen befinden sich vorgesehene Fahrradständer, dort können Räder abgestellt werden. Für die Sicherung übernehmen wir keine Haftung!

Gleichzeitig möchten wir auf die Einhaltung der Friedhofsordnung der Stadt Coswig (Anhalt) § 15 Satz 8 verweisen. Das Verlegen von Platten, Aufstellen von Blumenschalen und Vasen im Wegebereich der Grabstätten sowie ein sehr starkes Harken außerhalb der Grabstätte, stellt einen Verstoß gegen den o.g. § 15 dar, der eindeutig aufzeigt, dass die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ausschließlich der Friedhofsverwaltung bzw. deren Auftragnehmer obliegt.

Wichtig erscheint es uns, darauf hin zu verweisen, dass im Bereich der Urnengemeinschaftsanlage (anonyme Urnenstellen) Urnen ohne individuelle Kennzeichnung beigesetzt werden. Die Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsanlage obliegt der Friedhofsverwaltung.

Für die Hinterbliebenen der auf dieser Anlage in Urnen beigesetzten Verstorbenen besteht die Möglichkeit, Blumenschmuck auf der vorhandenen Abstellfläche abzulegen.

Das Betreten der Urnenwiese sowie Bepflanzungen aller Art sind in diesem Bereich nicht gestattet.

Das Gleiche gilt auch für den Bereich der Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung, hier ist ein Betreten der Anlage ebenfalls untersagt!!

Mit Ihrem Verhalten und Ihrer Aufmerksamkeit können Sie dazu beitragen, dass sich der Friedhof der Stadt Coswig (Anhalt) auch zukünftig als würdige Stätte der Andacht und Ehrung der Verstorbenen darstellt.

Ihre Friedhofsverwaltung der Stadt Coswig (Anhalt)