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Elbe-Fläming-Kurier Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführung der Gewässerschau für die Gewässer II. Ordnung

Gemäß § 67 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden vom 25.03.2025 bis 29.04.2025 die Gewässer II. Ordnung im Einzugsgebiet der Nuthe und der Rossel geschaut.

Zu diesem Zweck haben Grundstückseigentümer oder Nutzer von Anliegergrundstücken an Gewässer II. Ordnung, nach § 26 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz, sowie § 41 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, den Schaubeauftragten des Verbandes Zutritt zu den Gewässern zu gewähren.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten, an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Schaubereich wenden Sie sich bitte an den:

Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel

Wiesenweg 4

39264 Zerbst/Anhalt OT Lindau

E-Mail: verwaltung@uhv-nuthe-rossel.de

Tel.: 039246 553