Gebührenerhöhung für Personalausweise
Bundesweite Gebührenerhöhung für neue Personalausweise seit 7. Februar 2026 gemäß Beschluss des Bundesrates vom 30. Januar 2026:
Gebührenerhöhung
Die Gebühr für die Beantragung eines neuen Personalausweises wurde zum 7. Februar 2026 für Antragstellende über 24 Jahren von 37,00 Euro auf 46,00 Euro angehoben.
Für Antragstellende unter 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 27,60 Euro von ursprünglich 22,80 Euro.
Dieser Schritt erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten bei der Bundesdruckerei.
Digitales Lichtbild
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen zudem nur noch digitale Lichtbilder für einen neuen Personalausweis oder einen neuen Reisepass anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind nicht mehr zugelassen.
Sie haben vor Antragstellung die Möglichkeit, ein geeignetes, digitales Foto bei einem zertifizierten Fotografen / Drogerie-Markt anfertigen zu lassen. Dazu legen Sie uns bitte bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.
Alternativ dazu können Sie das digitale Foto auch bei uns im Bürgerbüro gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von 6,00 € anfertigen lassen.