Beschluss COS-BV-496/2024 des Stadtrates der Stadt Coswig (Anhalt) vom 21.03.2024
Feststellung Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2021 des Eigenbetriebes Stadtwerke Coswig (Anhalt) und Entlastung des Betriebsleiters
I. Der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Stadtwerke Coswig (Anhalt) fest und erteilt dem Betriebsleiter Entlastung.
Der Jahresabschluss weist ein Ergebnis in Höhe von -27.514,78 EUR aus.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist zu veröffentlichen.
Hans-Peter Klausnitzer | Axel Clauß |
1. stellv. Vorsitzender des Stadtrates | Bürgermeister |
(im Original unterschrieben) | (im Original unterschrieben) |
II. Bekanntmachung des Jahresabschlusses
Der vorstehende Jahresabschluss 2021 liegt nach § 19 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes LSA in der Zeit vom 06. Mai 2024 bis 17. Mai 2024 zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Eigenbetriebes Stadtwerke Coswig (Anhalt), Schwarzer Weg 5, 06869 Coswig (Anhalt), während der Dienstzeiten öffentlich aus.