Die Gemeinde ist nun Eigentümer der Hauptstraße 153
Bereits im letzten Jahr erworben – Gebäude Hauptstraße 159
Auch das Gebäude Hauptstraße 172 gehört der Gemeinde (siehe auch zurückliegende CBZ-Artikel) – alle 3 Gebäude sollen im Zuge des Ausbaues der Hauptstraße in diesem Bereich abgebrochen werden.
Es ist seit vielen Jahren eine der wenigen noch größeren Problemstellen der Cunewalder Hauptstraße – die beengten Straßenverhältnisse im Bereich des früheren „Buchbinders“.
Das gegenüberliegende Umgebindehaus Hauptstraße 153 stand hierbei nach der Wende über viele Jahre zum Verkauf.
Nachdem es neue Eigentümer finden konnte, war anfangs durchaus eine positive Entwicklung auf dem Grundstück zu verzeichnen und das Haus wurde wieder bewohnt. Allerdings war die Freude nur von kurzer Dauer!
Seit mehreren Jahren stand das Haus wieder leer und das junge Paar, welches das Haus bewohnte, hatte sich offensichtlich wieder getrennt. Beide haben heute ihren Wohnsitz weit weg von Cunewalde. Der eingetragene Eigentümer lebt seit mehreren Jahren nicht mehr in Deutschland. Alle Versuche einer Kontaktaufnahme mit ihm sowohl seitens der Gemeinde als auch der Straßenbauverwaltung waren erfolglos. Gleichzeitig bestand immer mehr Handlungsbedarf, denn die Stützmauer neigt sich zunehmend zur Straße und die Anpflanzungen weit in das Straßenprofil hinein.
Neben den aktuellen Problemen ist eine solch unklare Eigentümersituation auch eines der größten Hindernisse für den mittelfristig geplanten Ausbau der S 115 zwischen der „Scharfen Ecke“ und dem „Sächsischem Hof“, in dem die Vorplanung bereits abgeschlossen ist.
Die Gemeinde Cunewalde hat daher seit über einem Jahr aktiv das Zwangsversteigerungsverfahren in das Objekt betrieben, auch angesichts eigener offener Forderungen, aber auch in dem Wissen, dass die Straßenbauverwaltung des Freistaates, die eigentlich in diesem Bereich für Lichtraumprofil und weitere Auflagen zuständig ist, ein solches Verfahren nicht durchführt und sich auch mit der Durchführung und Vollstreckung sog. Ersatzvornahmen schwer tut.
Der Gemeinderat war zudem dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt, sich trotz der sehr angespannten Haushaltlage aktiv am Zwangsversteigerungsverfahren zu beteiligen, damit die Gemeinde selbst Eigentümer wird. Nur dadurch kann die aktuelle Situation verbessert und Baurecht für den Ausbau der Hauptstraße geschaffen werden.
Gleichzeitig galt es auch, wenn möglich, zu vermeiden, dass Freunde sog. Schrottimmobilien die Immobilie erwerben, deren Interesse nicht in der Sanierung liegt, sondern nur in einem späteren Weiterverkauf mit entsprechenden Gewinnspannen.
Am 9. Mai hat die Gemeinde im Rahmen des öffentlichen Zwangsversteigerungsverfahrens das Objekt ersteigert. Dass die Strategie richtig war, beweist allein der Fakt, dass mehrere Interessenten mit zum Teil ehrbaren, aber vielfach auch fragwürden Interessen zum Versteigerungstermin anwesend waren und sich eine Immobiliengesellschaft aus Mecklenburg-Vorpommern, die in der Immobilienbranche einschlägig bekannt ist, aktiv am Verfahren beteiligte.
Schlussendlich konnte aber das gesamte Anwesen durch die Gemeinde Cunewalde zu einem Kaufpreis, der ähnlich dem Erwerb des ebenso leerstehenden Grundstückes Hauptstraße 159 im letzten Jahr durch die Gemeinde entsprach, erworben werden. Allein die hierfür entstandenen durch die Gemeinde als Betreiber vorzufinanzierenden Verfahrenskosten für die Herstellung des Verkehrswertgutachtens und der Gerichtsgebühren betrugen hierbei über 3.000 €, die aber mit dem erfolgten Zuschlag an die Gemeinde auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Wie geht es nun weiter?
Der Bauhof der Gemeinde wird auf den Grundstücken der Hauptstraße 153 und 159 in den nächsten Wochen erst einmal das sog. Lichtraumprofil im Rahmen seiner Eigentümerpflichten herstellen und in der sog. Fällzeit zum Jahresende die ohnehin nicht typischen Nadelgehölze beseitigen.
Das Gebäude Hauptstraße 159 ist schon vollständig beräumt (ein Einbruch lohnt sich also nicht!).
Sobald der Eigentumsübergang des Grundstückes Hauptstraße 153 auch formal vollzogen wird, wird die Gemeinde die konkreten Gespräche mit der Straßenbauverwaltung (LASuV/Niederlassung Bautzen) durchführen, damit diese Notsicherungsmaßnahmen an der einsturzgefährdeten Stützmauer durchführt. Auch dieses, sehr vermüllte Gebäude (Einbruch lohnt sich nicht und ist auch gefährlich, einige sog. Interessenten hatten sich vor dem Versteigerungstermin illegal Zutritt zum Gebäude verschafft), wird auch dieses mittelfristig beräumt (eventuell erst 2026 aufgrund der Haushaltlage der Gemeinde).
Mit dem Erwerb des Gebäudes Hauptstraße 153 ist die Gemeindeverwaltung und die Straßenbauverwaltung auf dem Weg zum Ausbau der S 115 zwischen der „Scharfen Ecke“ und dem „Sächsischen Hof“ ein großes Stück vorangekommen. Sie kann nunmehr an den größten Engstellen selbst als Grundstückseigentümer der Planung des Straßenbauamtes zustimmen und es droht kein aufwendiges Planfeststellungsverfahren wie bei anderen Ortsdurchfahrten.
Alle 3 im Baubereich erworbenen Gebäude (Hauptstraße 153, Hauptstraße 159 und Hauptstraße 172) werden sicherlich noch einige Zeit zum Ortsbild zählen, denn sie sollen im Rahmen der Straßenbaumaßnahme abgebrochen werden (Hauptstraße 159 und Hauptstraße 172) und für das Umgebindehaus Hauptstraße 153 gemeinsam mit den Denkmalschutzbehörden und der Stiftung Umgebindehaus zuerst einmal noch nach ernsthaften Interessenten für eine Sanierung und Nachnutzung gesucht werden. Allerdings befindet sich auch dieses Gebäude im hinteren Teil in einem sehr schlechten Zustand.