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Heimatzeitung für das Cunewalder Tal („Czorneboh-Bieleboh-Zeitung“)
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Beschluss Nr. GR-065/2025 – Feststellung des Jahresabschlusses und der örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Kultur Cunewalde 2022 sowie die Entlastung der Betriebsleitung

Die Jahresrechnung 2022 des Eigenbetrieb Kultur Cunewalde wird mit Gesamterträgen in Höhe von 439.889,29 € und Gesamtaufwendungen in Höhe von 621.036,98 € festgestellt. Das Gesamtergebnis 2022 wird mit - 181.147,69 € und der Endbestand an Zahlungsmitteln mit 37.214,79 € festgestellt. Die Bilanzsumme ist in Höhe von 174.697,81 € festgestellt.

Ergebnisverwendung: Der Jahresverlust in Höhe von 181.147,69 € soll wie folgt verwendet werden:

- Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 173.183,97 €

- Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 7.963,72 €

Der Gemeinderat beschließt hiermit die Entlastung der Betriebsleitung. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und der Prüfbericht werden der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bautzen angezeigt, öffentlich bekannt gemacht (CBZ 01/2026) und vom 12.01.2026 bis 20.01.2026 zu den Öffnungszeiten in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Cunewalde im Gemeinde- und Bürgerzentrum öffentlich ausgelegt.

Einstimmige Annahme (15x Ja).

Beschluss Nr. GR-066/2025 – Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Cunewalde

Die Jahresrechnung 2021 wird mit Gesamterträgen in Höhe von 9.552.335,97 € (ordentliche Erträge 9.211.801,30 €, außerordentliche Erträge 340.534,67 €) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 9.374.624,71 € (ordentliche Aufwendungen 9.159.418,33 €, außerordentliche Aufwendungen 215.206,38 €) festgestellt. Das Gesamtergebnis 2021 wird mit 177.711,26 € und der Endbestand an Zahlungsmitteln mit 401.408,97 € festgestellt. Die Bilanzsumme wird in Höhe von 51.067.005,87 € festgestellt.

Ergebnisverwendung: Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 52.382,97 € wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 125.328,29 € wird in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt. Eine Abdeckung von Fehlbeträgen aus den Ergebnissen des Vorjahres sowie die Verrechnung von Fehlbeträgen mit dem Basiskapital ist im Jahr 2021 nicht notwendig. Der Beschluss über die Feststellung wird der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bautzen angezeigt, öffentlich bekannt gemacht (CBZ 01/2026) und vom 12.01.2026 bis zum 16.01.2026 öffentlich ausgelegt.

Einstimmige Annahme (15x Ja).

Beschluss Nr. GR-091/2025 – Wirtschaftsplan 2026 der Wärmeversorgung Weigsdorf-Köblitz GmbH

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschafts- und Finanzplan der WWK GmbH für das Jahr 2026 sowie das Bauprogramm. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den entsprechenden Umlaufbeschluss zu unterzeichnen.

Einstimmige Annahme (15x Ja).

Thomas Martolock, Bürgermeister