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Heimatzeitung für das Cunewalder Tal („Czorneboh-Bieleboh-Zeitung“)
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Beschluss Nr. GR-068/2025 – 4. Änderung Bebauungsplan "Am Siedlungsweg" (Bereich Kirchweg)

(Legende: Grüne Flächen = Landschaftsschutzgebiet 09.04.2024, Rote unterbrochene Linie = Abgrenzung)

Der Gemeinderat Cunewalde beschließt nach § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist:

  1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Siedlungsweg“ im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Karte zu entnehmen, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt ist.
  2. Das Planungsziel besteht im kleinräumigen Anpassungsbedarf auf der Grundlage des vollzogenen Bebauungsplanes zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf Festsetzungen zur Verkehrserschließung und baulichen Nutzung. Der planerische Grundgedanke des Ursprungsbebauungsplanes wird beibehalten. Über Änderungen hinaus bereits bestehende Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben weiterhin wirksam.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Mehrheitliche Annahme (10x Ja, 7x Nein).


Beschluss Nr. GR-068/2025 – Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung "Kirchweg" zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Cunewalde gem. §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (angepasste Fassung)

1.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung “Kirchweg“ wird für das in den Übersichts- und Lageplänen dargestellte Gebiet gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

2.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird begrenzt:

Im Norden: durch Grünflächen des Flurstücks Nr. 634/5

Im Osten: durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstücks Nr. 595/1

Im Süden: durch die nördliche Grundstücksgrenze des Flurstücks Nr. 634/4

Im Westen: durch die westliche Grenze des Zufahrtsweges zum Wohnhaus Kirchweg Nr.9

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 634/5 der Gemarkung Niedercunewalde.

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Mehrheitliche Annahme (9x Ja, 8x Nein).


Beschluss Nr. GR-070/2025 – Änderung des Einleitbeschlusses über eine Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Obercunewalde" sowie die Aufhebung der Bebauungspläne

"Am ehemaligen Bahnhof Obercunewalde"und "Mischgebiet Bielebohstraße"

Der vom Gemeinderat am 20.03.2024 mit Beschluss GR 268/2024 festgelegte Bereich für eine Teilaufhebung wird wie nachstehend beschrieben angepasst und das dazu notwendige Verfahren wie folgt präzisiert. Der Gemeinderat stimmt der angepassten Einleitung von Bebauungsplanverfahren zur Aufhebung der Bebauungspläne „Am ehemaligen Bahnhof Obercunewalde“, „Mischgebiet Bielebohstraße“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Obercunewalde“ zu.

Der Gemeinderat beschließt nach § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist:

  1. die Einleitung von Bebauungsplanverfahren zur Aufhebung der Bebauungspläne „Am ehemaligen Bahnhof Obercunewalde“, „Mischgebiet Bielebohstraße“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Obercunewalde“ unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche ist der Karte zu entnehmen, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt ist.
  2. Das Planungsziel besteht in der ersatzlosen Aufhebung bzw. Teilaufhebung der vorgenannten Bebauungspläne.
  3. Der Einleitungsbeschluss über die Einleitung der Bebauungsplanverfahren ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Einstimmige Annahme (17x Ja).


Beschluss Nr. GR-072/2025 – Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Gebiet "Ortszentrum" Niedercunewalde (Arbeitstitel)

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Gebiet „Ortszentrum“ Niedercunewalde (Arbeitstitel).

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Förderantrag auf LEADER-Förderung an die LEADER-Region Zentrale Oberlausitz zu stellen.

Die entsprechenden Eigenanteile sind im Haushaltplan 2025/2026 zu veranschlagen.

Einstimmige Annahme (17x Ja).


Beschluss Nr. GR-074/2025 – Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Gebiet "Albert-Schweitzer-Siedlung" (Arbeitstitel)

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Gebiet „Albert-Schweitzer-Siedlung“ (Arbeitstitel).

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Förderantrag auf LEADER-Förderung an die LEADER-Region Zentrale Oberlausitz zu stellen.

Die entsprechenden Eigenanteile sind im Haushaltplan 2025/2026 zu veranschlagen.

Einstimmige Annahme (17x Ja).


Beschluss Nr. GR-080/2025 – Einwand der AfD-Fraktion zum Doppelhaushalt 2025/ 2026 - Hebesätze der Grundsteuer A und B

Der Gemeinderat gibt dem Einwand der AfD-Fraktion zu den Hebesätzen der Grundsteuer A und B vom 02.10.2025 statt. Die Haushaltsatzung ist zu überarbeiten –die Hebesätze sind für das Jahr 2026 anhand der Hebesätze des Jahres 2025 beizubehalten.

Mehrheitliche Ablehnung (5x Ja, 12x Nein).


Beschluss Nr. GR-081/2025 – Einwand der AfD-Fraktion zum Doppelhaushalt 2025/2026 - Personalkosten und Stellenplan

Der Gemeinderat gibt dem Einwand der AfD-Fraktion zu den Personalkosten und dem Stellenplan vom 02.10.2025 statt. Die Haushaltplanung ist zu überarbeiten –die Stellenpläne sind zu überarbeiten (anhand der Bevölkerungsentwicklung) und die Personalkosten anzupassen.

Mehrheitliche Ablehnung (5x Ja, 12x Nein).


Beschluss Nr. GR-082/2025 – Einwand der AfD-Fraktion zum Doppelhaushalt 2025/2026 - Gewerbesteuereinnahmen

Der Gemeinderat gibt dem Einwand der AfD-Fraktion zu den Gewerbesteuereinnahmen vom 02.10.2025 statt. Die Haushaltplanung ist zu überarbeiten –die Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer sind zu reduzieren.

Mehrheitliche Ablehnung (5x Ja, 12x Nein).


Beschluss Nr. GR-083/2025 – Einwand der AfD-Fraktion zum Doppelhaushalt 2025/2026 - Investitionsmaßnahme "Neubau kombinierte Kinderkrippe und Altentagespflege"

Der Gemeinderat gibt dem Einwand der AfD-Fraktion zur Investitionsmaßnahme „Neubau kombinierte Kinderkrippe und Altentagespflege“ vom 02.10.2025 statt. Die Haushaltplanung ist zu überarbeiten –die Investitionsmaßnahme „Neubau kombinierte Kinderkrippe und Altentagespflege“ ist neu zu bewerten. Erhaltene Fördermittel sind ggf. zurückzuzahlen.

Mehrheitliche Ablehnung (5x Ja, 12x Nein).


Beschluss Nr. GR-084/2025 – Einwand/ Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Doppelhaushalt 2025/2026 - Hebesatz der Grundsteuer B

Der Gemeinderat gibt dem Antrag der CDU-Fraktion zu dem Hebesatz der Grundsteuer B vom 08.10.2025 statt. Die Haushaltssatzung ist zu überarbeiten und der vorgeschlagene Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 435 v.H. aufzunehmen.

Mehrheitliche Annahme (12x Ja, 5x Nein).


Beschluss Nr. GR-067/2025 – Doppelhaushaltplan und Haushaltsatzungen 2025/2026 der Gemeinde Cunewalde

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Doppelhaushaltplan 2025/ 2026 mit der Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltssatzung 2026 mit allen Anlagen. Der Beschluss tritt mit der Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Mehrheitliche Annahme (12x Ja, 5x Nein).


Beschluss Nr. GR-071/2025 – Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 22.11.2024 und Aufhebung der Beschlussvorlage zur Aufkommensneutralität des Grundsteueraufkommens

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer gemäß dem anhängenden Entwurf. Die Aufhebesatzung wird in der nächsten Ausgabe der Czorneboh-Bieleboh-Zeitung veröffentlicht und dem Rechts- und Kommunalamt angezeigt.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die Aufhebung der Beschlussvorlage GR255/2023 „Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 – Bestätigung der Aufkommensneutralität“ um im Zuge des Beschlusses zur Doppelhaushaltssatzung 2025/ 2026 die Hebesätze für 2026 neu festsetzen zu können.

Mehrheitliche Annahme (12x Ja, 5x Nein).


Beschluss Nr. GR-079/2025 – Einstellungsstopp - Erstellung Personalentwicklungskonzept

Die Beschlussvorlage wurde vertagt.


Beschluss Nr. GR-073/2025 – Verkauf Flurstück Nr. 501/11 der Gemarkung Obercunewalde

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Flurstückes 501/11 der Gemarkung Obercunewalde (GBBl. 1949, Grundbuch von Cunewalde) an:

Herrn Sven Ressel, Wuischgasse 24, 02733 Cunewalde

Das Flurstück wird zu folgenden Bedingungen veräußert:

  • Flstk.-Nr. 501/11 Gemarkung Obercunewalde mit einer amtlichen Größe von 1711 m²
  • Der Gesamtkaufpreis beträgt 6.289,02 € (880m² zu 6,75€/m²; 831m² zu 0,42 €/m²)
  • Für die in der Anlage 1 ausgewiesene Wege-Fläche wird ein Rückkaufsrecht zu einem m²-Preis von 0,42 €/m² vereinbart
  • Aufnahme einer Mehrerlösabführungsklausel (abschmelzend) im Notarvertrag
  • Sämtliche Grunderwerbsnebenkosten trägt der Käufer

Mehrheitliche Annahme (12x Ja, 5x Enthaltung).


Beschluss Nr. GR-077/2025 – Fortschreibung / 1. Änderung von Maßnahmen der Dorfentwicklung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Ländliche Neuordnung Cunewalde

Der Gemeinderat bestätigt die in der Begründung aufgeführte Vorschlagsliste über mögliche Maßnahmen der Dorfentwicklung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Cunewalde. Die Maßnahmen/Vorschlagsliste ist unter Einbeziehung der Bürgerschaft entsprechend fortzuschreiben. Gleichzeitig wird die Fortschreibung der Prioritätenliste wie folgt bestätigt:

Neuaufnahme der Maßnahme

  • Erneuerung/Umbau des Straßenbereiches des angrenzenden historischen Mühlgrabens zwischen der historischen Sägemühle Klipphausen (Sägewerk Leuner) und dem Sägewerksteich Klipphausen einschließlich der Freiflächengestaltung am Ostufer des Teiches

Mit der Planung dieser Maßnahme (Klipphausen) wird das Ingenieurbüro Giehler GbR, OT Oberoderwitz, Am Spitzberg 15, 02791 Oderwitz auf der Basis der HOAI beauftragt, unter der Maßgabe, die Planungsleistung bis zur Genehmigungsplanung bis Ende März 2026 zu erstellen, um eine Realisierung (vorbehaltlich der Fördermittelbereitstellung) in 2026 zu ermöglichen.

Gleichzeitig werden die für die Maßnahmen der Dorfentwicklung notwendigen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltplanes 2025/2026 wie folgt zur Verfügung gestellt:

  • Vorläufige Gesamtbaukosten: 300.000 €
  • Förderung 75 %: 225.000 €
  • Eigenanteil 25 %: 75.000 € (Finanzierung aus anteiliger Zuwendungen KStB 2025/26)

Einstimmige Annahme (17x Ja).

Thomas Martolock, Bürgermeister