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Heimatzeitung für das Cunewalder Tal („Czorneboh-Bieleboh-Zeitung“)
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Cunewalde für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 22.10.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

(2025)

(2026)

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

9.386.300 EUR

9.553.900 EUR

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

9.850.100 EUR

9.665.600 EUR

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-463.800 EUR

-111.700 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

122.500 EUR

50.000 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

12.000 EUR

12.000 EUR

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

110.500 EUR

38.000 EUR

-

Gesamtergebnis auf

-353.300 EUR

-73.700 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0 EUR

0 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0 EUR

0 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

420.783 EUR

408.419 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

0 EUR

0 EUR

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

67.483 EUR

334.719 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.484.200 EUR

8.645.800 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.602.400 EUR

8.410.100 EUR

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-118.200 EUR

235.700 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

127.500 EUR

60.000 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

51.200 EUR

116.500 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

76.300 EUR

-56.500 EUR

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-41.900 EUR

179.200 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

165.200 EUR

174.100 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-165.200 EUR

-174.100 EUR

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-86.210 EUR

5.100 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden

darf, wird auf

1.600.000 EUR (2025) und 1.600.000 EUR (2026)

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für Realsteuer, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen für das Haushaltsjahr 2025

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

270 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

375 v.H.

Gewerbesteuer

390 v.H.

Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

315 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

435 v.H.

Gewerbesteuer

390 v.H.

Kleinbeträge bei der Grundsteuer werden fällig:

  1. am 15.08. mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 20,00 € nicht übersteigt,

  2. am 15.02. und 15.08. je zur Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 40,00 € nicht übersteigt.

§ 6

Die Gemeinde Cunewalde verzichtet in Ausübung des Wahlrechts gemäß §88b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.

Cunewalde, den 28.10.2025

Thomas Martolock, Bürgermeister