Räumlicher Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Neudorf-West“
Der Gemeinderat Cunewalde hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Neudorf-West“ gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Satzungsentwurf in seiner Sitzung am 20.11.2025 zur Veröffentlichung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Entwurf der Außenbereichssatzung.
Ziel der vorliegenden Außenbereichssatzung ist es, für die im Geltungsbereich gelegenen bebauten Grundstücke eine moderate Entwicklung zu ermöglichen, dies jedoch unter der ausdrücklichen Prämisse, dass die bestehende Bebauungsstruktur erhalten bleibt. Dementsprechend sollen vorrangig über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende Möglichkeiten zur Gebäudebestandssicherung, Umnutzung, Wiedernutzung bei längerem Leerstand und zum Wiederaufbau von Gebäuden geschaffen werden. Punktuelle Ergänzungen innerhalb der Bebauungsstruktur sollen möglich sein.
Mit der Aufstellung der Satzung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Landesrechts unterliegen, begründet. Ebenso wird kein Schutzgut i. S. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beeinträchtigt.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Neudorf-West“ wird mit seiner Begründung
vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Cunewalde unter www.cunewalde.de veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de undauf dem Beteiligungsportal der Gemeinde Cunewalde, https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/cunewalde/startseite veröffentlicht.
Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes in der Gemeindeverwaltung Cunewalde, Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde, Flur 1. Obergeschoss, während der Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr. |
Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauamt@cunewalde.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Cunewalde, den 12.12.2025