Am 15. Februar 2026 sind die neuen Grundsteuerraten, die Gewerbesteuervorauszahlungen für das I. Quartal 2026 sowie die Gästetaxe 2025 fällig.
Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, ist dieser anzupassen. Bei einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat, ziehen wir den neuen Betrag automatisch ein.
Sollten Sie Widerspruch beim Finanzamt eingelegt haben, ist die Zahlung dennoch an die Gemeinde Cunewalde zu leisten. Auch ein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), wird also trotzdem zur Zahlung fällig.
Gern können Sie uns für die Zahlung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, das Formular dafür finden Sie auf unserer Homepage www.cunewalde.de
| Bankverbindung der Gemeinde: | |
| Kreissparkasse Bautzen: | IBAN: DE70 8555 000 1000 1001 00 |
| BIC: SOLADES1BAT | |
| Volksbank Löbau-Zittau: | IBAN: DE66 8559 0100 4519 0239 09 |
BIC: GENODEF1NGS