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Heimatzeitung für das Cunewalder Tal („Czorneboh-Bieleboh-Zeitung“)
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse des Gemeinderates von Cunewalde

Beschluss Nr. GR-094/2025 – Neubau einer kombinierten KIKRI und Altentagespflege – Vergabe von Bauleistungen - Los 1A - Baustelleneinrichtungs-, Erd- und Tiefbauarbeiten sowie Medienverlegung

Der Gemeinderat beschließt den Zuschlag auf das Angebot der wirtschaftlichsten Bieterin, die Firma OSTEG Oberlausitzer Straßen-, Tief- und Erdbau- GmbH, Friedensstraße 35c, 02763 Zittau zum Bruttopreis von 309.280,99 € zu erteilen.

Einstimmige Annahme (16x Ja).


Beschluss Nr. GR-095/2025 – Neubau einer kombinierten KIKRI und Altentagespflege – Vergabe von Bauleistungen - Los 1B - Gründungs- sowie Erdungsarbeiten und Garagen

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung des Nebenangebotes den Zuschlag auf das Angebot der wirtschaftlichsten Bieterin, die Firma Schierack-Bau GmbH, Dorfstraße 1e, 01920 Ralbitz-Roßentahl/ OT Cunnewitz zum Bruttopreis von 208.555,16 € zu erteilen.

Einstimmige Annahme (16x Ja).


Beschluss Nr. GR-096/2025 – Neubau einer kombinierten KIKRI und Altentagespflege – Vergabe von Bauleistungen - Los 5 - Klempner- und Dachdeckerarbeiten

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung des Nebenangebotes den Zuschlag auf das Angebot der wirtschaftlichsten Bieterin, die Firma Rudolph & Hieronymuss Dachdecker GmbH, Viaduktweg 8, 02708 Löbau zum Bruttopreis von 214.380,89 € (2% Nachlass eingerechnet) zu erteilen

Mehrheitliche Annahme (11x Ja, 4x Nein, 1x Enth.).


Beschluss Nr. GR-097/2025 – Außenbereichssatzung "Neudorf-West" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss

  1. Der Gemeinderat prüft die während des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Neudorf-West“ abgegebenen Stellungnahmen und wägt diese gegeneinander und untereinander gerecht, mit dem Ergebnis des Abwägungsprotokolls (als Anlage) ab.
  2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch die Außenbereichssatzung „Neudorf-West“ in der Fassung vom 18.02.2026 und billigt die Begründung hierzu.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mehrheitliche Annahme (10x Ja, 6x Enth.).


Beschluss Nr. GR-100/2026 – Klarstellungssatzung der Gemeinde Cunewalde für den Bereich Schönberger Straße

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zu Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Cunewalde im Bereich Schönberger Straße, Schlosskellergasse nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil umfasst den Bereich, welcher innerhalb der in der beigefügten Karte eingezeichneten Abgrenzungslinie liegt. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.

Einstimmige Annahme (16x Ja).


Beschluss Nr. GR-099/2026 – Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Der Beschluss wurde vertagt.


Beschluss Nr. GR-101/2026 – Bestätigung des Schulnetzplanes des Landkreises Bautzen für die Grundschule "Friedrich Schiller"

Der Gemeinderat beschließt die Fortführung der Grundschule „Friedrich Schiller“ Cunewalde in öffentlicher Trägerschaft und erklärt sein Einvernehmen zu den planerischen Festlegungen.

Einstimmige Annahme (16x Ja).

Thomas Martolock, Bürgermeister