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Heimatzeitung für das Cunewalder Tal („Czorneboh-Bieleboh-Zeitung“)
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Feuerwehreinsatz im Rahmen eines Fußballspieles am Sportzentrum – teuer und in mehreren Richtungen gefährlich – „ULTRAS“ gehören nicht auf Dorf-Fußballplätze!

In der über 150-jährigen Geschichte unserer Freiwilligen Feuerwehr war dieser Einsatz wohl erstmalig.

 

Die Freiwillige Feuerwehrwehr musste am 28. März 2026 zu einem Brandeinsatz auf das Gelände des Rasenplatzes am Eichberg ausrücken. Immerhin musste die gesamte Gemeindewehr mit allen Ortsfeuerwehren alarmiert werden! Ursache war eine Brandstiftung von sogenannten Fußballfans, hier wohl der Auswärtsmannschaft – die sich selbst auf dem Niveau der Kreisliga mittlerweile beginnen in einer Ultra Fanszene zu organisieren, bei der gleich an mehreren Stellen Wiesenflächen und Ödland im Bereich des Rasensportplatzes in Brand geraten.

 

Erschreckend sind zudem auch die Szenen, die sich im Vorfeld am Rande des Fußballplatzes schon am Rande des Kunstrasenplatzes abspielten. Vermummte „Ultrafans“, zum Teil sitzend auf dem Stabgitterzaun und mit Bengalos in der Hand. So etwas gibt es mittlerweile also nicht nur bei großen Vereinen in Fußballstadien, deren Aufkleber unsere Lampen und Verkehrsschilder zieren, sondern auch vor Ort. Anschließend trieben sich beide Fangruppen bis zum Eichelberg.

 

Polizei ermittelt!

Selbstverständlich ermittelt die Polizei, deren Ermittlungen abzuwarten sind. Soviel sei allerdings verraten: Einige der Personalien sind durchaus vor Ort bekannt!

Die Folge – Neufassung der Stadionordnung mit fast gleichem Inhalt und Aufnahme von Bußgeldern bei Verstößen.

Der Gemeinderat wird sich noch im Mai mit einer Neufassung der Platzordnung beschäftigen. Übrigens sind schon nach der gültigen Stadionordnung von 2013, die dankenswerterweise der damalige Präsident und Rechtsanwalt Axel Kallauch für uns erstellte,

das Abbrennen von Pyrotechnik auf dem Sportplatz ebenso verboten, wie Rauchverbot im Abstand von 4 Metern zur Kunstrasenspielfläche besteht.

 

Verein und Kinder- und Jugendsport darf nicht für einzelne Chaoten büßen!

Die Errichtung des Kunstrasenplatzes war nach 2010 ein großer Traum der Cunewalder Fußballer und nur möglich, dank einer hohen Förderung und weil sich der Verein selbst so stark engagierte.

2012/2013 hat die Gemeinde dank umfangreicher Fördermittel, also Steuergeldern, über 700 T€ in den neuen Kunstrasenplatz und die Gewässersanierung investiert.

Es kann nicht das Ziel sein, durch das Fehlverhalten einzelner Jugendlicher, aber auch ihrer Eltern (schon mal im Jugendzimmer ihrer Kinder nach Bengalos oder Aufklebern nachgeschaut?), wenn diese hochwertige Sportstätte durch Vandalen derart in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Zeche dafür zahlt dann leider die nächste Generation an jungen Fußballern, denen wir dann den Platz vielleicht nicht mehr zur Verfügung stellen können, weil er nicht mehr nutzbar und die Schadensbeseitigung nicht finanzierbar ist.

 

Gemeinde, Verein und die Trainer, die Hervorragendes leisten, sind hier auf die Unterstützung der Dorfgemeinschaft angewiesen. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird es mit Sicherheit einzelne personelle Konsequenzen geben, die sich in Besuchsverboten für kommunale Einrichtungen ebenso ausdrücken werden, wie das Verhängen von Bußgeldern.

 

Nochmals zur Klarstellung:

  • Die Stadionordnung verbietet das Abbrennen von Pyrotechnik auf dem Sportplatz. Von Einigen (leider auch Eltern) behauptete Thesen, dass der Sportplatz am Ballfangzaun endet, treffen nicht zu.
  • Auch das gesamte Umfeld des Kunstrasensportplatzes, einschließlich der Traversen, der Asphaltflächen und der Flächen am dahinter liegenden Gewässerlauf, zählen zum Sportplatz.
  • Außerhalb des Sportplatzes ist das Abbrennen von Pyrotechnik ohnehin schon durch die Polizeiverordnung der Gemeinde untersagt!
  • Auch hier leisten aber leider auch Erwachsene im gesamten Jahresverlauf durch das nicht genehmigte Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu allen möglichen oder unmöglichen Anlässen nicht gerade eine Vorbildwirkung.

Schon jetzt sei vorsorglich darauf hingewiesen, dass man für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Familienfeiern oder Schuleintritten eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen muss!

Thomas Martolock, Bürgermeister