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Heimatzeitung für das Cunewalder Tal („Czorneboh-Bieleboh-Zeitung“)
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Wussten Sie schon, was ein kommunaler Bauhof für unsere Bürger für Leistungen erbringt? Eine Fortsetzungsserie

Der Buswendeplatz an der Oberlausitzer Straße.

Die Container beim Schützenplatz an der Czornebohstraße.

Heute: 703 Arbeitsstunden im Jahr für die Abfallentsorgung

In den letzten Monaten haben sich Gemeinderat und Ausschüsse intensiv mit einer sogenannten Aufgabenkritik der Leistungen unseres Bauhofes befasst. Die Bauhofleistungen werden schon seit vielen Jahren jährlich als sogenannte innere Verrechnungen ermittelt, auf viele Kostenstellen gebucht und in den Ausschüssen vorgestellt. In diesem Jahr fand jedoch, was logischerweise nicht in jedem Jahr erfolgt, noch eine detailliertere Analyse statt, insbesondere hinsichtlich des Charakters der durchgeführten Leistungen.

 

Dies ist wichtig, weil ca. 20 Prozent der Bauhofleistungen oder ca. 2.650 der insgesamt geleisteten 13.200 Arbeitsstunden sogenannte freiwillige Leistungen darstellen. Anders herum entfallen von den ca. 629 T€, die der Bauhof pro Jahr insgesamt an Kosten benötigt (Stand 2024), ca. 128 T€ auf die Erfüllung dieser Pflichtaufgaben. Es geht also immer auch darum, auf welche Leistungen ggf. verzichtet werden kann oder welche eingeschränkt werden können. In zahlreichen Fällen, und andere Gemeinden machen dies vor, kann auch der Bürger zur Entlastung beitragen. Der Verrechnungssatz pro Bauhofstunde liegt (einschl. aller Technikkosten etc.) mit 47,70 € durchaus auf vergleichbarer Ebene zu vielen Dienstleistungsstundensätzen privater Anbieter und ist im Vergleich zu anderen benachbarten Gemeinden unterdurchschnittlich.

 

Nunmehr zum heutigen Thema – der Kostenstelle Abfallentsorgung.

Hier gab es in den Ausschusssitzungen Gesprächsbedarf. Immerhin schlägt die sogenannte Abfallentsorgung jährlich mit 703 Bauhofstunden und somit ca. 33,5 T€ Gesamtkosten zu Buche! Da ja jeder Bürger selbst über eigene Mülltonnen verfügt (Restmülltonne, vielfach Biotonne, etc.) und hierfür Gebühren an den Landkreis zahlt, ist dies eine mehr als nachvollziehbare Frage.

Zu den Antworten:

  • Im Gemeindegebiet sind 55 Papierkörbe zu entsorgen.
  • 14 Buswartehallen bedürfen einer regelmäßigen Reinigung einschließlich Müllentsorgung.
  • 9 Wanderhütten an Spielplätzen und Wanderwegen sind zu reinigen einschließlich Müllentsorgung.
  • 18 Hundetoiletten sind zu entsorgen und nachzubestücken.

Dies erfolgt z.B. durch:

  • Eine regelmäßige sogenannte Mülltour, freitags und montags (regelmäßiger Einsatz jeweils 2 Arbeitskräfte zu 3 Stunden). Nahezu alle Papierkörbe sind gut gefüllt, vielfach auch überfüllt, je nach Schwerpunkt.
  • 1 x wöchentlich werden die Buswartehallen gereinigt, ca. 4x im Jahr die Glasfassade (10 Stück) der Buswartehallen.
  • Für die reine Kontrolle und Kleinstreparaturen fallen ca. 81 Stunden an.
  • Im Rahmen dieser sogenannten Müllrunden werden auch die Hundetoiletten entsorgt und nachbestückt. Hierfür werden übrigens pro Jahr 36.000 Hundekotbeutel beschafft.
Zunehmende Probleme bringt auch die Entsorgung illegal abgelagerten Mülls mit sich:

 

 

Neben den klassischen aber ebenso vermeidbaren kleineren, aber auch größeren Müllentsorgungen aus Straßengräben, von der Einmalverpackung bis hin zu ganzen Müllsäcken, betrifft dies aktuell insbesondere die sogenannten Containerstandorte. Hier steigt der Aufwand zunehmend, da immer mehr Bürger sich an diesen Standorten regelrecht entsorgen, Schwerpunkt ist die Ablagerung sogenannter Altkleider. Deren zentrale Entsorgung findet im Nachbarlandkreis nicht mehr statt und ist auch bei uns gefährdet. Das allein rechtfertigt aber wohl kaum das Abstellen von Müll an öffentlichen Plätzen. Altkleidercontainer waren schon vielfach Opfer von Brandstiftungen. Mal ehrlich: Schon der Inhalt manch aufgefundenen, vielfach kaputten Kleidersackes, lässt hinsichtlich der früher einmal hochwertigen Kleidung darauf schließen, dass es sich bei den Entsorgern nicht immer um Sozialfälle handelt.

 

Zahlreiche Alternativen – Pflichtentleerungen laut Satzung, Wertstoffhöfe, Grüngutsammelplätze

Jeder Haushalt ist richtigerweise der durch den Landkreis organisierten und zentral abgerechneten Müllentsorgung im Rahmen der Abfallsatzungen gebührenpflichtig. Deren Gebühren beinhalten auch seit vielen Jahren sogenannte Pflichtentleerungen. Auch die Kosten je Mülltonne sind durchaus noch moderat, zumal sie vor der Haustür abgeholt wird und die Tonnen, anders als vor 40 Jahren noch (siehe CBZ April), ja auch Räder haben. Ein beachtlicher Teil des in den Müllrunden zu entsorgenden Mülls ist Hausmüll und gehört einfach in die Restmülltonne! Übrigens ist der Bauhof noch vor 10 Jahren mit einer Mülltour pro Woche ausgekommen, wo wir heute 2 benötigen! Eine gute Alternative, weil in vielen Dingen eine kostenlose Abgabe möglich ist, sind auch die zahlreichen Wertstoffhöfe im Landkreis und die Grüngutannahmestelle.

Kleiner Hinweis zum Schluss: Nach vielen Jahren Gebührenstabilität steht auf Landkreisebene noch in diesem Jahr eine Anpassung der Müllgebühren im Raum, hoffentlich gibt es dadurch nicht noch mehr derartige „Entsorger“.

Thomas Martolock, Bürgermeister