(Beschlüsse vom 17.06.2026)
Beschluss Nr. GR-120/2026 – Nachwahl berufene/r Bürger/in in den Finanzausschuss des Gemeinderates von Cunewalde
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der durchgeführten Wahl die Nachbesetzung des Mandates als berufene/r Bürger/in im Finanzausschuss der Gemeinde Cunewalde durch Herrn Felix Gebauer.
Einstimmige Annahme (14x Ja).
Beschluss Nr. GR-121/2026 – Nachbesetzung eines Mandates im Technischen Ausschuss des Gemeinderates von Cunewalde
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der durchgeführten Wahl die Nachbesetzung des Mandates im Technischen Ausschuss der Gemeinde Cunewalde durch Herrn Enrico Vogel als ordentliches Mitglied sowie Herrn Dirk Kahlert als sein Stellvertreter.
Einstimmige Annahme (14x Ja).
Beschluss Nr. GR-122/2026 – Nachbesetzung eines Mandates im Finanzausschuss des Gemeinderates von Cunewalde
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der durchgeführten Wahl die Nachbesetzung des Mandates im Finanzausschuss der Gemeinde Cunewalde durch Herrn Dirk Kahlert als ordentliches Mitglied sowie Herrn Enrico Vogel als sein Stellvertreter.
Einstimmige Annahme (14x Ja).
Beschluss Nr. GR-113/2026 – Abstimmungsbefugnis für den Vertreter der Gemeinde Cunewalde in der Gesellschafterversammlung der Cunewalder Tal Immobilien GmbH (CTI GmbH)
Der Gemeinderat beschließt:
Die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung der CTI GmbH am 24.06.2026 hat durch den Bürgermeister wie folgt zu erfolgen:
TOP 1 Zustimmung (Prolongation der Darlehen Nr. 6981013906 und Nr. 6981117582)
Einstimmige Annahme (14x Ja).
Beschluss Nr. GR-114/2026 – Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Cunewalde
Die Jahresrechnung 2022 wird mit Gesamterträgen in Höhe von 10.419.637,97 € (ordentliche Erträge 10.030.837,12 €, außerordentliche Erträge 388.800,85 €) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.032.325,34 € (ordentliche Aufwendungen 9.778.204,35 €, außerordentliche Aufwendungen 254.120,99 €) festgestellt. Das Gesamtergebnis 2022 wird mit 387.312,63 € und der Endbestand an Zahlungsmitteln mit 339.079,30 € festgestellt. Die Bilanzsumme wird in Höhe von 51.275.382,91 € festgestellt. Ergebnisverwendung: Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 252.632,77 € wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 134.679,86 € wird in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt. Eine Abdeckung von Fehlbeträgen aus den Ergebnissen des Vorjahres und/ oder die Verrechnung von Fehlbeträgen mit dem Basiskapital sind im Jahr 2022 nicht notwendig. Der Beschluss über die Feststellung wird der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Bautzen angezeigt, öffentlich bekannt gemacht (CBZ 07/2026) und vom 06.07.2026 bis zum 10.07.2026 öffentlich ausgelegt. Auch darüber hinaus stehen alle Jahresabschlüsse der Gemeinde Cunewalde dauerhaft zur Einsichtnahme in der Kämmerei zur Verfügung.
Einstimmige Annahme (14x Ja).
Beschluss Nr. GR-110/2026 – Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 743/22 der Gemarkung Niedercunewalde
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 743/22 der Gemarkung Niedercunewalde an: Fliesenlegerfachbetrieb Stefan Richter, Altmarkt 10c, 02708 Löbau
Zu folgenden Konditionen:
Einstimmige Annahme (14x Ja).
Beschluss Nr. GR-119/2026 – Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 377/18 der Gemarkung Obercunewalde
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 377/18 der Gemarkung Obercunewalde an: Herrn Marcel Reinecke, Bielebohstraße 4a, 02733 Cunewalde
Zu folgenden Konditionen:
Mehrheitliche Annahme (9x Ja, 5x Enthaltung).
Beschluss Nr. GR-115/2026 – Ausübung Vorkaufsrecht gem. § 24 (1) Nr. 1 BauGB und damit Erwerb des Flurstückes 338/6 Gemarkung Köblitz
Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der Anfrage des RA Dr. Ritter zu UVZ-Nr. 413/2026 - für das vertragsgegenständliche Flurstück Nr. 338/6 der Gemarkung Köblitz das Vorkaufsrecht gem. § 24 (1) Nr. 1 BauGB auszuüben. Das Flurstück wird von der Gemeinde zur Förderung des Allgemeinwohls, sowie aus städtebaulichen- und infrastrukturellen Gründen benötigt.
Einstimmige Annahme (14x Ja).