Die notwendigen Mäh- und Unterhaltungsarbeiten im Cunewalder Wasser, im Butterwasser sowie im Schönberger Wasser beginnen demnächst.
Größere Abschnitte in den Gewässern sind an eine Fremdfirma vergeben worden, mehrere kleine Bereiche werden vom Bauhof der Gemeinde bearbeitet.
Die Arbeiten beginnen in der 29. KW beginnen und werden voraussichtlich bis zur 40. Kalenderwoche fertiggestellt sein.
Anlieger an Gewässern bitten wir zu beachten, dass laut § 97 des Sächsischen Wassergesetzes der Grundstückseigentümer das Betreten des anliegenden Grundstücks zu dulden hat.