Der Begriff „Liegenschaftskataster“ ist den meisten Bürgern – insbesondere aber Grundstückseigentümern gut bekannt. Verwaltet wird das Liegenschaftskataster vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landkreises, zu dessen Aufgaben unter anderem auch die Fortführung und Ergänzung desselben gehört.
Bestandteile des Liegenschaftskatasters sind alle Flurstücke mit seinen beschreibenden Angaben, zu denen auch Gebäudedaten gehören. Aufgrund der historischen Entwicklung des Liegenschaftskatasters in den vergangenen 200 Jahren ist der Gebäudebestand heutzutage nicht mehr aktuell. Ursache dafür ist manchmal auch, dass vergessen wurde (hier und da vielleicht auch bewusst), ein neu errichtetes Gebäude – sei es ein Wohnhaus oder eine Garage – oder eine maßgebliche Veränderung an einem Gebäude amtlich einmessen zu lassen.
Das Landratsamt hat daher vor einiger Zeit begonnen, von Amtswegen die Erfassung von Gebäudedaten der Vollständigkeit halber nachzuholen. Dazu werden diese aus geeigneten Fernerkundungsdaten (Luftbilder) erfasst. Dabei kann nur der Dachumring erhoben werden, was die Genauigkeit der Angaben wesentlich geringer macht, als die der amtlich eingemessenen Gebäude. Insbesondere kann mit diesen Angaben kein Rückschluss auf Grenzabstände getroffen werden.
Die von Amtswegen durchgeführten Erhebungen entbinden die Eigentümer dabei aber nicht von ihrer Pflicht nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG die Aufnahme des veränderten Zustandes zu veranlassen, wenn das Gebäude nach dem 24.06.1991 abgebrochen, neu errichtet, oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurde.
Die neu erhobenen (rein geometrischen) Gebäudedaten werden durch das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt vorrangig über das elektronische Amtsblatt des Landkreises (www.landkreis-bautzen.de/amtsblatt) öffentlich bekanntgemacht und offengelegt. Weiterhin werden die Gemeinden gesondert informiert, wenn Änderungen an Flurstücken in deren Gemeindegebiet vorgenommen wurden. Eine gesonderte Veröffentlichung in der CBZ erfolgt jedoch nicht.
Für weitere Informationen zum Thema „Einmessung von Gebäuden“ verweisen wir auf unsere Homepage. Dort finden Sie unter „Bürgerservice – Nützliche Informationen“ das entsprechende Merkblatt des Landkreises als Download. Alternativ erhalten Sie das Merkblatt auch bei der Gemeindeverwaltung.
Weitere Auskünfte geben Ihnen ebenfalls gern die Mitarbeiter des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes sowie alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt beim Landratsamt Bautzen ist erreichbar unter:
Postanschrift: Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Besucheradresse: Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz
Telefon: 03591 5251-62062
Fax: 03591 5251-62099
E-Mail: vermessung@lra-bautzen.de