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Heimatzeitung für das Cunewalder Tal („Czorneboh-Bieleboh-Zeitung“)
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Pachtgrundstücke zu vergeben

Erholungsgärten in Ruhiger Lage suchen hingebungsvolle Nachnutzer

Cunewalde hat als staatlich anerkannter Erholungsort viele wunderschöne und ruhige Ecken zu bieten, die zum Abschalten einladen. Eine davon befindet sich im östlichen Teil des Bieleboh‘s. In den 70er Jahren wurden hier auf gut einem Hektar Fläche ca. 14 größere Erholungsgrundstücke etabliert und mit Wochenendhäuschen bebaut. Ein Teil davon ging schon vor längerer Zeit in kommunales Eigentum über und wurde seither verpachtet, teilweise auch privatisiert.

Der andere Teil wurde in Folge eines Nachlassverfahrens durch die Gemeinde im Jahr 2023 noterworben. Nach dem der ehemalige Flurstückseigentümer verstarb, verschwanden auch nach und nach alle ehemaligen Nutzer der Grundstücke. Die Gebäude wurden dabei in teilweise unberäumten Zustand zurückgelassen, sind jedoch überwiegend in gutem Zustand. Natürlich sind sie dennoch etwas in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig, da sie jahrelang leer standen.

Nachdem vor kurzem der Eigentumsübergang erfolgt, und die Nachlassrecherchen zu den einzelnen Objekten abgeschlossen wurden, ist die Gemeindeverwaltung sehr daran interessiert die Gebäude einer Nachnutzung zuzuführen, um sie vor dem Verfall zu bewahren.

Die Gemeinde schreibt auf kommunalem Flurstück insgesamt 6 Erholungsgrundstücke zur Pacht aus.

Für die Ausschreibung gelten folgende grundsätzliche Rahmenbedingungen:

  • Interessenbekundungen zu einem konkreten Objekt sind schriftlich (Brief od. E-Mail) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
  • Die Vergabe erfolgt zunächst durch das „Windhund-Prinzip“ (mit Warteliste). Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Gemeindeverwaltung
  • Der Ausschreibungszeitraum Endet am 26.09.2025
  • Besichtigungen sind auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung möglich
  • Die Wochenendhäuschen sind nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet
  • Die Pachtgrundstücke fallen unter den Geltungsbereich der Gästetaxe Satzung der Gemeinde Cunewalde
  • Es liegt kein Trink-/Abwasser an, Stromversorgung ist möglich jedoch nicht teil des Pachtvertrages
  • Im Pachtvertrag wird dem Pächter ein Vorkaufsrecht für sein Pachtgrundstück eingeräumt
  • Eine Zustimmung zu einem Baukostenzuschuss für einen evtl. Ausbau der Zuwegung über eine Flurneuordnungsmaßnahme ist zwangsläufige Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages

Weitere Informationen und Details zu den einzelnen Objekten erhalten Sie auf unserer Homepage unter https://www.cunewalde.de/leben-wohnen/wohnen-immobilien/grundstuecke,

telefonisch unter 035877 / 230 34, oder zu den üblichen Sprechzeiten direkt bei der Gemeindeverwaltung beim Amt Liegenschaften (Herr Frohberg – Zimmer 207).