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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Dahlen

über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“ gemäß § 13b BauGB der Stadt Dahlen

Die Stadt Dahlen hat den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“ gebilligt und zur verkürzten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend abschließend aufgezählten Änderungen abgegeben werden können:

1.

Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung: Mit Datum vom 03.06.2022 liegt eine überarbeitete schalltechnische Untersuchung der akib GmbH vor, die eine Schallimmissionsprognose nach DIN 18005-1 am Standort ermittelt hat. In dem überabeitet Schallgutachten wurden konkrete Betriebe z.B. beim untersuchten Gewerbe 2 im Tagzeitraum Lager- und Logistikhalle betrachtet. Die Betriebszeiten werden mit 7:00 - 17:00 Uhr angegeben. Im Nachtzeitraum als „Auslieferungslager für Lebensmittel (90 Rampenplätze, 9 Warteplätze). Das Gewerbe 3 wurde als „Einkaufszentrum mit Ladebereichen im Freien, Anlieferungen im Nachtzeitraum“ eingeordnet. Die Schallleistung wird mit (L‘‘WA,nacht = 53dB) angenommen.

Im Ergebnis ist eine Überschreitung der Orientierungswerte im Nachtzeitraum ist nicht zu erwarten. Das überarbeite Gutachten ist dem 2. Entwurf als Anlage beigelegt und die Hinweise in die Unterlagen eingearbeitet.

2.

Bedingung einer grundstücksbezogenen Versickerung des Niederschlags- und des Schmutzwassers sowie Klarstellung einer dezentralen Entsorgung im Plangebiet.

Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Dahlen in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Mit der vorliegenden Planung soll eine Teilung der Grundstücke in 21 Einzelgrundstücke für die Nutzung zur Wohnbebauung vorbereitet werden. Diese sollen mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Flurstücke und Erschließungsflächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2690/1 und 2690/2 in der Gemarkung Dahlen auf einer Fläche von ca. 1,9 Hektar. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Der 2. Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom

23.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023

Während der nachfolgenden Öffnungszeiten Rathaus der Stadt Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen im 1. OG, Zimmer 9, aus.

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/

und

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@rathaus-dahlen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon 03362 883610, Fax 03362 8836159, E-Mail

beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Dahlen, 20.12.2022

gez. Löwe
Bürgermeister