Werte Einwohner und Steuerpflichtige!
| Zum 15.02.2023 sind zur Zahlung fällig: | |
| - | die I. Quartalsrate der Grundsteuer A und B |
| - | die I. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlung |
Für die am 01.03.2023 fällige Hundesteuer erhält jeder Steuerpflichtige einen Bescheid.
Für die Gewerbesteuervorauszahlung entnehmen Sie bitte die Beträge Ihrem letzten Steuerbescheid.
Auch für die monatlich jeweils am 05. fälligen Kindergarten- und Hortbeiträge gibt es keine neuen Bescheide; die Beträge entnehmen Sie bitte ebenfalls dem letzten Beitragsbescheid.
Sollten Sie der Stadtverwaltung Dahlen ein SEPA-Lastschriftmandat zur Zahlung Ihrer Steuern/Beiträge erteilt haben, vergessen Sie nicht, eventuelle Kontoänderungen mitzuteilen. Formulare für SEPA-Lastschriften finden Sie auf der Homepage der Stadt Dahlen unter www.heidestadt-dahlen.de -> Formulare -> Steuern und Finanzen
Vielen Dank.