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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 1/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 Bundemeldegesetz (BMG) haben alle Einwohner das Recht den regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

Gegen folgende Datenübermittlungen kann durch Ausübung eines Widerspruchsrechtes die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden:

1. Widerspruch gegen die Übermittlungen von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Daten zu Personen, wie Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.

2. Widerspruch gegen die Übermittlungen von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln: Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift, Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie Sterbedatum.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG i. V. m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen, u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

4. Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage

Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Dahlen, Einwohnermeldeamt, Markt 4, 04774 Dahlen eingelegt werden.

Eine bereits bestehende Übermittlungssperre bleibt bis auf Widerruf bestehen.

Das entsprechende Formular für das Einrichten einer Übermittlungssperre steht auch auf unserer Homepage www.heidestadt-dahlen.de unter der Rubrik Rathaus -> Bürgerservice unter Anträge und Formular zur Verfügung. Es ist ebenfalls möglich, der Datenübermittlung schriftlich oder per E-Mail formlos zu Widersprechen. Nutzen Sie dazu gern folgenden Vordruck.

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Familienname:

Vorname(n):

Geburtsname:

Geburtsdatum:

Anschrift:

Übermittlungssperren (Nr. der Sperren siehe Erläuterungen)

1 □

Ich widerspreche der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).

Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftige Freiwillige.

2 □

Da ich nicht der Religionsgesellschaft meines Ehegatten angehöre, beantrage ich gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG), dass meine Daten nicht an die Religionsgemeinschaft meines Ehegatten übermittelt werden.

3 □

Ich widerspreche der Weiterhabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).

4 □

Ich widerspreche der Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift an Adressbuchverlage nach § 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre.

Datum und Unterschrift