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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 1/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Festsetzung der Grundsteuer 2024

Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Dahlen für das Kalenderjahr 2024

Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 sind keine Änderungen der Hebesätze eingetreten. Sie betragen:

307 v. H. für die Grundsteuer A

420 v. H. für die Grundsteuer B.

Für diejenigen Steuerschuldner, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2023 zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Vorjahr durch diese Bekanntmachung festgesetzt.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht in Anlehnung an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Amtsblatt treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt ist, Widerspruch bei der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen oder beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

gez. Löwe
Bürgermeister