Zum 15.02.2024 sind zur Zahlung fällig:
- die I. Quartalsrate der Grundsteuer A und B
- die I. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlung
Für die am 01.03.2024 fällige Hundesteuer erhält jeder Steuerpflichtige einen Bescheid.
Für die Gewerbesteuervorauszahlung entnehmen Sie bitte die Beträge Ihrem letzten Steuerbescheid.
Sollten Sie der Stadtverwaltung Dahlen ein SEPA-Lastschriftmandat zur Zahlung Ihrer Steuern/Beiträge erteilt haben, vergessen Sie nicht, eventuelle Kontoänderungen mitzuteilen.
Vielen Dank.