Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 5.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss u. a. die Schreibweise eines Firmennamens den bei der Bank hinterlegten Daten des Kontoinhabers entsprechen.
Bitte verwenden Sie daher zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängernamen „Stadt Dahlen“ exakt in dieser Schreibweise. Hilfsweise wird bei den Banken auch die Angabe „Stadtverwaltung Dahlen“ hinterlegt.
Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Finanzbuchhaltung/ERP) an. Vielen Dank.