ABDRUCK
Teilnehmergemeinschaft Bockwitz
Der Vorstandsvorsitzende
| Landkreis: | Nordsachsen |
| Flurbereinigungsgemeinde: | Stadt Belgern-Schildau |
| Aktenzeichen: | 220-3-8461.67-BO |
Die Teilnehmergemeinschaft Bockwitz hat den 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan erstellt. Darin sind Änderungen der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Bockwitz zusammengefasst. Der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan wurde durch das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung genehmigt und wird hiermit bekannt gegeben. Den vom 1. Nachtrag betroffenen Teilnehmern wird jeweils der sie betreffende Auszug aus dem 1. Nachtrag des Flurbereinigungsplanes zugestellt.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Bockwitz lädt die vom 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan betroffenen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung Bockwitz (§ 10 Flurbereinigungsgesetz- FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem
Anhörungstermin zur Bekanntgabe des
1. Nachtrages zum Flurbereinigungsplanes
gemäß § 60 Abs. 1 i.V.m. § 59 FlurbG
ein.
| Ort: | Landratsamt Nordsachsen |
| Dr.-Belian-Str 4 |
| Raum 255 |
| 04838 Eilenburg |
| Zeit: | Dienstag, den 21. November 2023, 10:00 Uhr |
Die Teilnahme am Anhörungstermin ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte gewünscht werden bzw. Anträge gestellt werden sollen. Es findet weder eine Teilnehmerversammlung statt noch wird über die Abfindungen verhandelt.
Zur Einsichtnahme für die von den Änderungen betroffenen Beteiligten wird der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Einzelnachweise ist nur bei Nachweis des berechtigten Interesses gestattet (Eigentümer, Rechtsinhaber, usw.).
| Zeit der Auslegung: | vom 22. November 2023 für die Dauer von 2 Wochen |
Orte der Auslegung (während der allgemeinen Dienststunden/Sprechzeiten):
| • | Stadtverwaltung Belgern-Schildau | |
| o | Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau |
| o | Außenstelle Schildau: Schildau, Marktstr. 1, 04889 Belgern-Schildau |
| • | Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Str. 5, Zimmer 324; 04838 Eilenburg | |
Die Grenzen der neuen Flurstücke können auf Wunsch und nach Terminabsprache vor Ort vorgewiesen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden bei der
| Teilnehmergemeinschaft Bockwitz |
| beim Landratsamt Nordsachsen |
| Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg |
| oder beim | |
| Landratsamt Nordsachsen, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau |
oder den Außenstellen
Südring 17, 04860 Torgau,
Fischerstraße 26, 04860 Torgau,
Richard-Wagner-Straße 7a und 7b, 04509 Delitzsch,
Dr.-Belian-Straße 1, 4 und 5, 04838 Eilenburg,
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Eilenburg, den 20. September 2023