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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Flurbereinigungsverfahren Bockwitz

ABDRUCK

Teilnehmergemeinschaft Bockwitz

Der Vorstandsvorsitzende

Flurbereinigungsverfahren Bockwitz

Landkreis:

Nordsachsen

Flurbereinigungsgemeinde:

Stadt Belgern-Schildau

Aktenzeichen:

220-3-8461.67-BO

Öffentliche Bekanntmachung

Die Teilnehmergemeinschaft Bockwitz hat den 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan erstellt. Darin sind Änderungen der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Bockwitz zusammengefasst. Der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan wurde durch das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung genehmigt und wird hiermit bekannt gegeben. Den vom 1. Nachtrag betroffenen Teilnehmern wird jeweils der sie betreffende Auszug aus dem 1. Nachtrag des Flurbereinigungsplanes zugestellt.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Bockwitz lädt die vom 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan betroffenen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung Bockwitz (§ 10 Flurbereinigungsgesetz- FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem

Anhörungstermin zur Bekanntgabe des

1. Nachtrages zum Flurbereinigungsplanes

gemäß § 60 Abs. 1 i.V.m. § 59 FlurbG

ein.

Ort:

Landratsamt Nordsachsen

Dr.-Belian-Str 4

Raum 255

04838 Eilenburg

Zeit:

Dienstag, den 21. November 2023, 10:00 Uhr

Die Teilnahme am Anhörungstermin ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte gewünscht werden bzw. Anträge gestellt werden sollen. Es findet weder eine Teilnehmerversammlung statt noch wird über die Abfindungen verhandelt.

Zur Einsichtnahme für die von den Änderungen betroffenen Beteiligten wird der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan ausgelegt. Die Einsichtnahme in die Einzelnachweise ist nur bei Nachweis des berechtigten Interesses gestattet (Eigentümer, Rechtsinhaber, usw.).

Zeit der Auslegung:

vom 22. November 2023 für die Dauer von 2 Wochen

Orte der Auslegung (während der allgemeinen Dienststunden/Sprechzeiten):

Stadtverwaltung Belgern-Schildau

o

Belgern, Markt 3, 04874 Belgern-Schildau

o

Außenstelle Schildau: Schildau, Marktstr. 1, 04889 Belgern-Schildau

Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Str. 5, Zimmer 324; 04838 Eilenburg

Die Grenzen der neuen Flurstücke können auf Wunsch und nach Terminabsprache vor Ort vorgewiesen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden bei der

Teilnehmergemeinschaft Bockwitz

beim Landratsamt Nordsachsen

Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg

oder beim

Landratsamt Nordsachsen, Schloßstraße 27 in 04860 Torgau

oder den Außenstellen

Südring 17, 04860 Torgau,

Fischerstraße 26, 04860 Torgau,

Richard-Wagner-Straße 7a und 7b, 04509 Delitzsch,

Dr.-Belian-Straße 1, 4 und 5, 04838 Eilenburg,

Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Eilenburg, den 20. September 2023

gez. Szymanski