Werte Steuerpflichtige!
Bitte beachten Sie den Zahlungstermin 15.11.2024, an dem die IV. Quartalsraten für
| - | Grundsteuer A und B |
| - | Gewerbesteuervorauszahlung |
fällig sind. Für die Grund- und auch die Gewerbesteuer entnehmen Sie die fälligen Beträge bitte dem letzten Ihnen zugegangenen Steuerbescheid. Bei der Grundsteuer bitte beachten, dass der Betrag der letzten Quartalsrate um einige Cent von den anderen drei Quartalsraten abweichen kann.
Wir bitten alle Vermieter, die in diesem Jahr eingenommenen Kurtaxen bis zum Donnerstag, 19.12.2024, in der Stadtkasse im Rathaus abzurechnen.