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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Flurbereinigung Probsthain

ABDRUCK

Teilnehmergemeinschaft

Probsthain

Der Vorstandsvorsitzende

Flurbereinigung:

Probsthain

Stadt, Gemeinde:

Belgern-Schildau, Mockrehna

Die Teilnehmergemeinschaft Probsthain hat im Flurbereinigungsverfahren Probsthain den 3. Nachtrag zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgestellt. Hiermit erfolgt die

Bekanntmachung der Auslegung

- 3. Nachtrag zum Plan nach § 41 FlurbG -

Auslegung

des 3. Nachtrages zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG zum Zwecke der Unterrichtung der Öffentlichkeit über:

Erläuterungsbericht zum 3. Nachtrag zum Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG mit Anlagen.

Auf die vorgesehene Widmung des geplantes Weges mit der Verkehrsübergabe nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) wird hingewiesen.

Auslegungsorte:

Stadtverwaltung Belgern-Schildau

Rathaus Belgern - Markt 3 in 04874 Belgern-Schildau OT Belgern

sowie Aussenstelle Schildau - Marktstraße 1 in 04889 Belgern-Schildau

OT Schildau

Gemeindeverwaltung Mockrehna

Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna

Landratsamt Nordsachsen

Amt für Ländliche Neuordnung

Haus 5, Zimmer 306

Dr.-Belian-Str. 5 in 04838 Eilenburg

Auslegungszeitraum:

1. Dezember 2025 bis einschließlich 12. Januar 2026

Zeiten der Einsichtnahme:

während der allgemeinen Sprechzeiten, mindestens jedoch 20 Stunden pro Woche

Die ausliegenden Unterlagen können durch jedermann eingesehen werden, Äußerungen zu den Planunterlagen können schriftlich oder zur Niederschrift bis zu 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist vorgebracht werden bei: Teilnehmergemeinschaft Probsthain

beim Landratsamt Nordsachsen

Haus 5, Zimmer 306

Dr.-Belian-Straße 5 in 04838 Eilenburg

(Ansprechpartner: Kerstin Treder, Tel.: 03421/758 3252; Thorsten Hindemith, Tel.: 03421/758 3250)

Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

 — 

Eilenburg, den 14.10.2025

gez. Treder
stellv. Vorstandsvorsitzende