Teilnehmergemeinschaft Falkenhain
Der Vorstandsvorsitzende
| Flurbereinigung: | Falkenhain |
| Gemeinde: | Lossatal |
| Aktenzeichen: | 846.168- 290051 |
Die Teilnehmergemeinschaft Falkenhain hat die 1. Änderung zum Flurbereinigungsplan erstellt. Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat diese Änderung des Flurbereinigungsplanes genehmigt. Darin sind die Ergebnisse der 1. Änderung des Verfahrensgebietes Falkenhain zusammengefasst.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Falkenhain lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem
Anhörungstermin zur Bekanntgabe der 1. Änderung
des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 FlurbG
ein.
| Versammlungsort: | Aula der Oberschule im Lossatal |
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| Karl-Haupt-Straße 3 |
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| Lossatal, OT Falkenhain |
| Versammlungsbeginn: | Donnerstag, den 11. Dezember 2025 um 17:00 Uhr |
| Tagesordnung: | |
| 1. | Anhörungstermin zur Bekanntgabe der 1. Änderung des Flurbereinigungsplanes |
| 2. | Information über den weiteren Verfahrensablauf |
| 3. | Allgemeine Aussprache |
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden die Begründung der 1. Änderung zum Flurbereinigungsplan, die Nachweise und Verzeichnisse zur 1. Änderung zum Flurbereinigungsplan und die von der 1. Änderung betroffenen Besitzstände ausgelegt.
| Dauer der Auslegung: | vom 04. Dezember 2025 bis einschließlich 29. Dezember 2025 | |
| Ort der Auslegung: | Teilnehmergemeinschaft Falkenhain | |
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| beim Landratsamt Landkreis Leipzig | |
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| Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung | |
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| Zimmer 304 | |
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| Leipziger Straße 67 in Borna | |
| zu den Dienstzeiten: | montags | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
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| dienstags | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
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| mittwochs | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
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| donnerstags | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
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| freitags | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Um einen reibungslosen Ablauf der Einsichtnahme zu gewährleisten, ist es erforderlich, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin abzustimmen.
Für die Terminvergabe zur Einsichtnahme bei der Teilnehmergemeinschaft stehen Ihnen der Vorstandsvorsitzende, Herr Michael Buchholz, und die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Frau Nora Junghans, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
| E-Mail: | michael.buchholz@lk-l.de | nora.junghans@lk-l.de |
| Telefon: | 03433 241-1561 | 03433 241-1538 |
Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.
Jedem Teilnehmer der von der 1. Änderung betroffen ist, wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.
Für Fragen zum Flurbereinigungsplan stehen wir Ihnen während des Anhörungstermins gern zur Verfügung. Zudem steht ein Vertreter des Vorstandes für Auskünfte zum Flurbereinigungsplan nach telefonischer Terminvereinbarung im Vermessungsamt zur Verfügung.
Im Verfahrensgebiet wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen durchgeführt. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen der Grenzpunkte einschließlich der Gebietsgrenze werden mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.
Die entsprechenden Neuordnungsrisse liegen mit dem Flurbereinigungsplan mit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Auf Wunsch und nach Terminvereinbarung mit der Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden kann die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert werden.
Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es: „Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …“
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die 1. Änderung zum Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
| Teilnehmergemeinschaft Falkenhain | oder | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| beim Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Stauffenbergstraße 4 |
| Stauffenbergstraße 4 |
| 04552 Borna |
| 04552 Borna | ||
oder zur Niederschrift bei der
Teilnehmergemeinschaft Falkenhain
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Leipziger Straße 67
04552 Borna
sowie beim
| Landratsamt Landkreis Leipzig | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Stauffenbergstraße 4 | Vermessungsamt |
| 04552 Borna | Sachgebiet Ländliche Neuordnung |
|
| Leipziger Straße 67 |
|
| 04552 Borna |
oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht. Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.“
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Verfahrens können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden:
www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung 9248.html
Darüber hinaus sind die Informationen auch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, Telefon 03433 241-1502, Vermessungsamt@lk-l.de, erhältlich.
Borna, den 01. Oktober 2025