Titel Logo
Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 12/2024
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zur neuen Grundsteuer ab 2025

Werte Steuerpflichtige!

Ab 01. Januar 2025 gilt die neue reformierte Grundsteuer, die durch das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vor einiger Zeit verabschiedet wurde. Dadurch ändern sich ab 2025 die zu zahlenden Grundsteuerbeträge. Alle Bürger, die an die Stadt Dahlen Grundsteuern zahlen, erhalten bis Mitte Januar von der Stadtverwaltung einen entsprechenden neuen Grundsteuerbescheid. Dieser enthält die neuen Beträge sowie die Fälligkeiten. Die I. Quartalsrate ist wie immer am 15.02. fällig.

Aufgrund des Vorgenannten bitten wir Sie, mit der Zahlung der Grundsteuer für 2025 diesen neuen Bescheid abzuwarten. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit, es werden zu den Fälligkeiten die neuen Beträge von Ihrem Konto abgebucht. Von Ihnen bei Ihrer Bank eingerichtete Daueraufträge passen Sie bitte betragsmäßig an.

Bei Fragen können Sie sich an unser Steueramt (Frau Finger, Tel. 034361-81225) oder die Kasse (Frau Sahr, Tel. 034361-81233) wenden.

Ihre Stadtverwaltung Dahlen