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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 2/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Neue Grundsteuer ab 2025

Werte Steuerpflichtige!

Seit 1. Januar 2025 gilt die neue reformierte Grundsteuer, die durch das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vor einiger Zeit verabschiedet wurde. Dadurch ändern sich ab 2025 die zu zahlenden Grundsteuerbeträge.

Im Januar 2025 erhielt der Großteil der Bürger mit Grundbesitz einen entsprechend neuen Grundsteuerbescheid.

Aufgrund von Problemen im Rechenzentrum und fehlender Meldungen vom Finanzamt wurden teilweise inkorrekte Grundsteuerbescheide erstellt und den Bürgern zugestellt. Weiterhin konnten aufgrund fehlender Messbetragsmeldungen vom Finanzamt noch keine Grundsteuer veranlagt und aktuelle Bescheide erstellt werden.

Die I. Quartalsrate für zugestellte Bescheide ist wie immer am 15.02. fällig.

Bisher noch offene bzw. zu klärende Veranlagungen werden weiterhin eingearbeitet und den Bürgern zugestellt. Einen Monat nach Zustellung werden diese Bescheide bestandkräftig und fällig. Erteilte SEPA-Mandate behalten ihre Gültigkeit.

Aufgrund des Vorgenannten bitten wir Sie, mit der Zahlung der Grundsteuer für 2025 diesen neuen Bescheid abzuwarten.

Die Stadtkasse bitte auch um Änderung Ihrer bei der Bank eingerichteten Daueraufträge.

Bei Fragen können Sie sich an unser Steueramt (Frau Finger, Tel. 034361 81225) oder die Kasse (Frau Sahr, Tel. 034361 81233) wenden.

Ihre Stadtverwaltung Dahlen