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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 2/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Information aus der Stadtkasse

Werte Einwohner und Steuerpflichtige!

Zum 15.02.2026 sind zur Zahlung fällig:

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Die I. Quartalsrate der Grundsteuer A und B

-

Die I. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlung

Den zu zahlenden Betrag entnehmen Sie bitte dem letzten Ihnen zugegangenen Bescheid.

Für die Hundesteuer, die am 02.03.2026 fällig wird, hat jeder Steuerpflichtige Ende Januar 2026 einen neuen Bescheid erhalten. Bitte beachten Sie den geänderten Betrag.

Sollten Sie der Stadt Dahlen ein SEPA-Lastschriftmandat zur Zahlung Ihrer Steuern und Beiträge erteilt haben, teilen Sie bitte vor Fälligkeit eventuelle Kontoänderungen an die Mailadresse: sahr@rathaus-dahlen.de mit. Es kommt sonst zu Rückbuchungen, die mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden sind.

Vielen Dank für die Beachtung dieser Hinweise

Ihre Stadtkasse